Die Benutzung der Warenbezeichnungen und Warenzeichen in der Angebots-und Artikelbeschreibung dient lediglich zur eindeutigen Identifikation der Ware für den Käufer und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen!
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.