Wichtiger Hinweis: Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV Dieser 0% Steuersatz gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die 0% Variante kaufen, bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird. Wir übernehmen keine Haftung für Falschangaben des Käufers.