Hiermit erfülle ich die Hinweispflicht nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV). Batterien oder Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen leere oder gebrauchte Batterien bei mir oder einem anderen gewerblichen Batterieverkäufer kostenlos abgeben und auf diese Weise dem Recycling zuführen. Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkumulatoren an private Verbraucher verkauft oder auf andere Art und Weise abgibt, hat den Verbraucher darüber zu informieren, dass er Batterien oder Akkus nach dem Gebrauch über den Verkäufer kostenlos oder über die eingerichteten Recycling Stellen entsorgen muss. Bei mir gekaufte Batterien und Akkumulatoren können unentgeltlich zurückgegeben werden.
Die Batterien oder Akkus, welche entsorgt werden müssen, enthalten Symbole einer durchgestrichenen Mülltonne. Darunter befinden sich Abkürzungen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei.
Ich unterliege der Differenzbesteuerung
gem. § 25a UStG , deshalb darf ich keine Mwst. auf meinen Rechnungen Ausweisen.