Nun das Rechtliche:
Nach dem neuen "EU-Gesetz bzw. den Regelungen des BGB wäre der Verkäufer verpflichtet, auf seine Waren eine Garantie bzw. Gewährleistung zu geben. Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, erklärt sich der Käufer bzw. Bieter damit einverstanden, keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen! !Der Artikel wird so verkauft, "wie er ist". Anders ist mir dies als Privatperson leider nicht möglich! Widerruf und Umtausch sind ausgeschlossen ! Wer mitbietet, verzichtet auf das Recht nach § 3 Abs. 5 Fernabsatzgesetz. Trotzdem viel Spaß beim bieten.
Mängel, sofern vorhanden, sind beschrieben. Käufer tragen das Versandrisiko des unversicherten Versandes (BGB). Die Versandkosten beinhalten nicht nur die reinen Versandkosten.