2x Automatik Spanngurt Zurrgurt automatisch 2m 100daN Ratschengurt

• 2 Automatik Zurrgurte mit Aufrollmechanik
• Maximale Zugkraft 100 daN
• Witterungsbeständig und schmutzabweisend
• S-Haken zur Befestigung der Gurte
• Kaum Kraft notwendig für Gebrauch

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Dieser automatische Zurrgurt mit Aufrollmechanik ist kinderleicht zu bedienen: Bei dieser Ratsche muss nämlich kein Band mehr eingefädelt werden. Nachdem der Hebel hinter der Sperrklinke arretiert wurde, kann der Zurrgurt gelöst und ausgerollt werden. Wenn nun der rote Knopf betätigt wird, kann das Band aufgerollt werden. Mittels der Ratsche wird Vorspannung erzeugt, wodurch kaum Kraft aufgebracht werden muss. Schließlich wird der Hebel in der Stellung vor der Sperrklinke arretiert.

Dieser Automatik Zurrgurt verfügt über eine Länge des Festendes (LGF) von 0,2 m und eine Länge des Losendes (LGL) von 1,8 m. Er kann mit einer maximalen Zugkraft von 100 daN belastet werden. Damit ist er ideal, um beispielsweise Gepäck und Möbel zu sichern. Mit einem solchen Zurrgurt können Gegenstände zum Beispiel im Kofferraum eines Autos oder auf der Ladefläche eines Anhängers fixiert werden. Allerdings ist der Zurrgurt nicht zum Heben von Lasten geeignet. Der automatische Zurrgurt verfügt über S-Haken, die leicht eingehangen werden können. Die Gurte sind aus PES (Polyester) gefertigt, was sie witterungsbeständig sowie schmutzabweisend macht.

In der Lieferung sind 2 Automatik Zurrgurte enthalten.
sku61885
Nettogewicht in kg0.7200
MaterialPolyester
max. Traglast100 daN
Farbeschwarz
HerstellerWilTec
ArtikelSpanngurt
Gewicht in kg2 x 0,36 kg
AbmessungenLänge des Festendes (LGF) 0,2m Länge des Losendes (LGL) 1,8m Breite: 18mm
Anwendung / Information / Ausstattung2-teilig Durch Ratsche anpassbar Witterungs-und schmutztresistent S-Haken zur Befestigung der Gurte Kaum Kraft notwendig für Gebrauch
Zubehör2 x Spanngurt


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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