180W Lichtbalken LED Scheinwerfer 12/24V Gewölbt 60LED 81cm Arbeitsscheinwerfer Auto Offroad SUV PKW ATV Traktor Bagger Gabelstapler Kran Träger
LED-Leistung - 180W(60x3W)
Lampe - 60LEDs
Farbe - Weiß
Farbtemperatur:6000K
Betriebsspannung - 12/24V DC
Halterung - Edelstahl
Schutzklass - IP67
Körpermaterial - Aluminium (Druckguss)
Produkt Abmessungen - rechteckig 81cm x 8cm (gewölbt)
Lebensdauer - mehr als 30000 Stunden
Befestigungsart - stehend
Lampenart - LED
Gehäusefarbe: schwarz
Leuchten-Bauart: LED
Gehäusetyp - Aluminiumgehäuse
UVP Bezugseinheit - 1x Stück
Einsatzgebiete:
Generell
gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!
Fahrzeugtechnik
und öffentliche Arbeiten als LKW, Abschleppwagen LKW, Traktor, Anhänger,
Wohnwagen, Bagger, Radlader, Kran, Bagger, Landfahrzeug, ATV, Träger, SUV-, Rad-Geländewagen, Geländewagen Gemeindeverwaltung, die Arbeit an
Strassen, Boot-und Forstwirtschaft, Schiffbeleuchtung, Notbeleuchtung für den
Offroad-Dienstprogramm Bau-Beleuchtung, Garten, Hinterhof, Camping, Minenfeld
usw.
Lieferung:
1x LED Arbeitsscheinwerfer
1x Befestigungsmaterial
Rechtlicher
Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Um
Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern /
Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die
Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO „Zusätzliche
Scheinwerfer und Leuchten“ geregelt:
Mehrspurige
Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von
Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein.
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An
Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder
Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer
abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt
zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet
werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Beachten Sie
daher Folgendes:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von
öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage
und Kennzeichnung:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit
Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht
gekoppelt sein
Erforderlich ist stets ein separater
Schalter (im Idealfall abgedeckt)
Empfehlenswert ist die Anbringung einer
zugehörigen Kontrollleuchte