....3, ....2, ....1, DEINS ! ! !
viel Spaß beim bieten!
Garantiehinweis:
Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler sondern eine Privatperson bin.
Ich übernehme keine Garantie sondern nur eine handelsübliche Gewährleistung das
der Artikel tatsächlich in dem Zustand ist, wie in der Artikelbeschreibung dargestellt.
Des Weiteren sind Sie mit der Abgabe Ihres Gebots damit einverstanden auf einen Umtausch,
eine Rückgabe oder Garantieansprüche zu verzichten. Es wird in dieser Anzeige eine Ware so
„gekauft wie gesehen“ (und beschrieben). Sie verpflichten sich
zur Abnahme der Ware und haben die Ausschreibung vollständig gelesen.
Die Angaben in dieser Artikelbeschreibung wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem
Wissen und Gewissen gemacht und entsprechen dem aktuellen Artikelzustand der Ware.
Sollten Sie mehrere Artikel ersteigern/kaufen ist es - nach Absprache - selbstverständlich
möglich anfallende Versandkosten zusammen zu legen. Bitte nur bieten wenn sie mit diesen
Bedingungen einverstanden sind.
Kleine Rechtsbelehrung:
Gewährleistung oder Garantie
Gewährleistung, korrekterweise auch als Sachmängel-Haftung oder auch
Rechtsmängel-Haftung bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers,
für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache
(die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten
Zeit nach dem Verkauf zu haften.
Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden
ergibt sich allerdings so der Eindruck, der Verkäufer würde für die reibungslose Funktion
oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren.
Mit „Garantie“ hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches
Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine
reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen.
(„Garantie“ muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet).
An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er
es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen,
z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem „Normalzustand“
entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann,
wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.