Software / Digitale Bibliothek - Enzyklopädie der DDR, Band 32

Mit dieser Software ist es Ihnen möglich, umfangreiche Recherchen durchzuführen. 
Sollten Sie weitere Bände der Digitalen Bibliothek besitzen, auch Bänderübergreifend. 

Neupreis 99,00 DM

Möchten Sie bestimmte Passagen aus der Digitalen Bibliothekt als EPUB, oder PDF exportieren, 
dann benötigen Sie dafür die Software. Lauffähig problemlos ab Windows 95, 98 bis Windows NT.
Der Karton ist nicht mehr im besten Zustand - hat deutliche Gebrauchs-/Lagerspuren.

Zustand: Gebraucht.


Versendet wird im Polster Brief für 2,75 Euro Deutschland weit

oder Europa weit für 3,99 Euro im Maxibrief international.

Kombi-Versand wie immer möglich.


PREIS 12,50 Euro.


....3....2....1,     DEINS ! ! !

viel Spaß beim bieten!



Garantiehinweis:


Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler sondern eine Privatperson bin. 

Ich übernehme keine Garantie sondern nur eine handelsübliche Gewährleistung das 

der Artikel tatsächlich in dem Zustand ist, wie in der Artikelbeschreibung dargestellt. 


Des Weiteren sind Sie mit der Abgabe Ihres Gebots damit einverstanden auf einen Umtausch, 

eine Rückgabe oder Garantieansprüche zu verzichten. Es wird in dieser Anzeige eine Ware so 

„gekauft wie gesehen“ (und beschrieben). Sie verpflichten sich 

zur Abnahme der Ware und haben die Ausschreibung vollständig gelesen.


Die Angaben in dieser Artikelbeschreibung wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem

Wissen und Gewissen gemacht und entsprechen dem aktuellen Artikelzustand der Ware.


Sollten Sie mehrere Artikel ersteigern/kaufen ist es - nach Absprache - selbstverständlich 

möglich anfallende Versandkosten zusammen zu legen. Bitte nur bieten wenn sie mit diesen 

Bedingungen einverstanden sind.




Kleine Rechtsbelehrung:


Gewährleistung oder Garantie


Gewährleistung, korrekterweise auch als Sachmängel-Haftung oder auch

Rechtsmängel-Haftung bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, 

für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache 

(die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten 

Zeit nach dem Verkauf zu haften. 


Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden 

ergibt sich allerdings so der Eindruck, der Verkäufer würde für die reibungslose Funktion 

oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren.


Mit „Garantie“ hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches 

Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine 

reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen.


(„Garantie“ muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). 

An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er 

es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, 

z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem „Normalzustand“ 

entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, 

wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.