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inkl. 0% Mwst.. Sollte die Regelung zur steuerlichen Entlastung nicht für Sie
zutreffen, wählen Sie bitte aus unserem Shop das Angebot für GEWERBEKUNDEN.
Steuerliche Entlastung für kleinere
Photovoltaikanlagen (bis 30 KWh), als Privatperson ab 2023 mit 0%
Mehrwertsteuer Die Änderung betrifft die Lieferung von Solarmodulen einschließlich
aller für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten
und auch einen Batteriespeicher. Auch die Installation von
Photovoltaikanlagen und Stromspeichern unterliegt dem Steuersatz mit
0 %, sodass sowohl die Lieferung des Materials ab 2023 nicht mehr mit
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet sein wird. Gewerbekunden erhalten nach
wie vor die gesetzlich gültige Umsatzsteuer berechnet.
Nach
Artikel 30 Abs. 6 des JStG 2022 wird die Änderung zum 1.1.2023 in Kraft treten.