Rechnungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hin erstellt. Mehrwertsteuer wird darin nicht ausgewiesen, da ich als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Erhebung befreit bin und die Rechnungsbeträge demzufolge keine Mehrwertsteuer enthalten.