Toboli 2in1 Kniebank Gartenhocker Kniekissen Klappbar Taschen Gartenarbeit 150kg

• Zur rücken- und knieschonenden Gartenarbeit
• Zweifache Funktion als Hocker oder Knieauflage
• Weiche Polsterung zum bequemen Sitzen oder Knien
• Zwei abnehmbare Taschen für Gartenwerkzeug
• Platzsparend zusammenfaltbar beim Transport

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 63465 angeben.
















Was gibt es Schöneres als Gartenarbeit? Doch leider ist langes Hocken oder Knien auf dem harten Boden nicht sehr gesund für die Gelenke. Damit alle Gartenarbeiten rücken- und knieschonend erledigt werden können, kommt nun die Toboli Kniebank zum Einsatz.

Der praktische Gartenhocker ermöglicht es, alle Arbeiten in einer entspannten Position zu meistern. Dafür sorgt die weiche Polsterung aus EVA, auf der Sie bequem sitzen können.

Wenn Sie das robuste Metallgestell umdrehen, können Sie auch im Knien arbeiten. So sind Sie näher am Boden, ohne mit dem schlammigen Untergrund oder feuchten Gras in Berührung zu kommen. Die umgedrehten Standbeine des Kniestuhls dienen beim Aufstehen als praktische Stütze.

Die multifunktionale Sitzbank ist Ihr Begleiter beim Umtopfen und Jäten, beim Büscheschneiden oder beim Auskratzen der Terrassenfugen. Auch bei der Autowäsche, Fahrradreparatur und sonstigen Aufgaben, die Sie im Knien oder in der Hocke verrichten, ist das Garten-Kniekissen eine willkommene Erleichterung.

Damit Sie Gartenwerkzeug wie Schaufel und Hacke direkt zur Hand haben, verfügt der Stuhl über zwei abnehmbare Taschen.

Der Arbeitshocker lässt sich schnell und platzsparend zusammenfalten. Auf diese Weise kann die Toboli Kniebank problemlos transportiert oder verstaut werden.
sku63465
Nettogewicht in kg1.0000
HerstellerToboli
Anzahl Packstücke1
ArtikelGartenhelfer
Abmessungen69 x 27 x 49 cm
Zubehör1x Kniestuhl 2x Taschen


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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