Toboli Schutzhülle 143x145cm Kaminholzregal Vorne Hinten Wetterschutz Abdeckung

• Zweiteilige Wetterschutzhülle für Brennholzregal
• Für Toboli Außen-Kaminholzregal (Artikel 63516)
• Langlebiges, wasserabweisendes Oxford-Gewebe
• 1 Reißverschluss je Plane zum einfachen Öffnen
• Mit Bändern zur Befestigung am Feuerholzregal

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 63519 angeben.






Sie haben sich ein Kaminholzregal für den Außenbereich angeschafft, um Ihren Brennholzvorrat ordentlich zu lagern? Dann sollte die passende Toboli Schutzhülle nicht fehlen, denn nichts ist ärgerlicher als feuchtes Brennholz. Die Wetterschutzhülle schirmt die gestapelten Holzscheite zuverlässig gegen Regen und Schnee ab.

Die Schutzhülle besteht aus einer Vorder- und einer Rückwand. Damit können Sie Ihr Brennholzregal freistehend und unabhängig von der Wetterseite aufstellen.

Beide Wetterschutzplanen sind jeweils mit einem Reißverschluss versehen, damit Sie das trockene Holz ohne großen Aufwand herausnehmen können.

Die Seiten des Regals bleiben offen. So ist gewährleistet, dass das Feuerholz trotz Wetterschutz ausreichend belüftet wird und nicht schimmelt.

Die Abdeckung ist aus strapazierfähigem 420D-Oxford-Gewebe gefertigt. Die wasserabweisende PVC-Beschichtung macht die Schutzplane besonders langlebig und beständig gegen alle Witterungseinflüsse.

Die beiden Planen werden ganz einfach mit Hilfe von Bändern am Rahmen des Kaminholzunterstandes angebracht. Die Befestigung hält auch stärkerem Wind stand.

Die Maße des zweigeteilten Wetterschutzes sind passgenau auf das Toboli Kaminholzregal Außen 143x70x145cm (WilTec Artikelnr. 63516) abgestimmt. Weitere Größen sind ebenfalls bei uns im Shop erhältlich.
sku63519
Nettogewicht in kg1.0000
HerstellerToboli
Anzahl Packstücke1
ArtikelKaminholzregal
AbmessungenVorne: 130 x 143 cm Hinten: 145 x 143 cm


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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