Mit diesem Anschlusskabel können Sie ihren Wechselrichter (z.B. Hoymiles, Envertech, Huayu, Deye, Bosswerk, TSUN) an eine Schutzkontaktsteckdose Einspeisesteckdose/Wielandanschlussdose an ihr Hausnetz anschließen.
Bitte beachten Sie!
Ein Anschluss eines Microwechselrichters an das Hausnetz über eine Schutzkontaktsteckdose ist nicht VDE normgerecht.
Wir verwenden zur Herstellung unserer Kabel Material vornehmlich aus Deutschland oder Europa. Allein der Betteri-Stecker stammt nicht aus Deutschland, da dieser Steckertyp aus dem chinesischen Markt kommt.
Das Produkt wird in Deutschland angefertigt.
Die schwere Gummischlauchleitung H07RN-F dient zum Anschluß des Wechselrichters an ihr Hausnetz. Die Verlegung der schweren Gummischlauchleitung ist zulässig in trockenen, feuchten und nassen Räumen, im Freien und im Nutzwasser. Sie ist beständig gegen Fette, Öle, Ozon und UV-Strahlung.
Kabeleigenschaften: H07RN-F 3G1,5 - schwere Gummischlauchleitung
Anschluss A: Wieland-Winkelstecker
Anschluss B: Betteri BC01 Female
Huayu HY-400-Plus
Huayu HY-600-Plus
Huayu HY-800-Plus
Huayu HY-1200-Plus
Hoymiles HM-300
Hoymiles HM-350
Hoymiles HM-400
Hoymiles HM-600
Hoymiles HM-700
Hoymiles HM-800
Hoymiles HM-1200
Hoymiles HM-1500
Deye SUN300G3-EU-230
Deye SUN600G3-EU-230
Deye SUN800G3-EU-230
Deye SUN1000G3-EU-230
Deye SUN1300G3-EU-230
Deye SUN1600G3-EU-230
Deye SUN1800G3-EU-230
Deye SUN2000G3-EU-230
Envertech Seeyes EVT300
Envertech Seeyes EVT360
Envertech Seeyes EVT560
Envertech Seeyes EVT720
Envertech Seeyes EVT1200
Bosswerk MI-600
Bosswerk MI-300
TSUN TSOL-M800 (DE)
TSUN TSOL-M1600 (DE)
Wechselrichter, welche hier nicht aufgeführt sind nicht kompatibel, diese besitzen einen anderen Anschlusstecker!
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen welche die Anforderungen zum Nullsteuersatz (Umsatzsteuer) nach UStG §12 (3) erfüllen.
Auszug Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Steuersätze
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html