Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen in Bezug auf das neue EU-Recht: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet keine Gewährleistung / Garantie und keine Rücknahme durch den Verkäufer. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie zu verzichten. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.