Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG
PV Halterung Ziegeldach Aluprofil Photovoltaik Dachhaken Montageset
Ohne die Dachziegelstruktur zu beschädigen, können Sie es sicher auf Ziegeldächern oder glasierten Ziegeldächern installieren. (Gewöhnliche Montageschienen zerstören Ziegeldächer) Die solarpanel halterung ziegeldach besteht aus der hochwertigen Aluminiumlegierung AL6005-T5, die stark und korrosionsbeständig ist und für jedes raue Wetter oder jede Umgebung geeignet ist. Das pv montageset ziegeldach Befestigungssystem ist ausgestattet mit Führungsschienen + Haken + Endklemmen + Zwischenklemmen + Schrauben Je nach Anzahl der zu montierenden Solarmodule können Sie das entsprechende Set auswählen und die Montage ist bequem und fest.Einzigartiges Hakendesign
Hochwertige Aluminiumlegierung
Kompletter Einbausatz
Hinweis zum Umsatzsteuersatz
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage, die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Dazu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.