2. Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Entsorgung und Bedeutung des durchkreuzten Mülltonnen-Symbols
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Besitzer von entsprechenden Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, sowie Lampen, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit bei der Erfassungsstelle solche Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Das Symbol für eine solche getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
Rückgabe von Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein im Wesentlichen funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rückgabe). Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
a) Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte aus den Kategorien 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2) und Kategorie 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt.
b) Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) sowie bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung.
auf Dein Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück; die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1-Rückgabe).
Bitte achte auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts, so dass eine Beschädigung möglichst vermieden wird. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.
Bei den unter 1a) genannten Produkten hast Du die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte durch unseren Logistikdienstleister abholen zu lassen. Wir werden im weiteren Bestellverlauf und weiterhin nach Eingang über eine mögliche Altgeräterücknahme und deren Ablauf informieren. Alternativ kannst Du eine Rücknahme auch über unser Kontaktformular beantragen.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Rückgabe- und Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Gegebenenfalls ist bei diesen Stellen auch eine Abgabe zum Zwecke der Wiederverwendung der Altgeräte möglich. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du unter folgendem Link: stiftung elektro-altgeräte register.
Dein Elektro- und Elektronik(alt)gerät kannst Du bei uns unter der Adresse:
x-kom GmbH
Altgeräte-Entsorgung
Glashütter Str. 100
01277 Dresden
während der Geschäftszeiten unentgeltlich abgeben.
Im Übrigen erfüllen wir unsere Rücknahmepflichten mithilfe unserer Logistikpartner. Auf dieser Seite bietet sich auch die Möglichkeit, die nächste kostenfreie Rücknahmestelle in der Nähe zu finden.