Dachträger/Relingträger VDP KING1 für für Opel Zafira (C) Tourer (5 Türer) ab 11

Dachträger/Relingträger VDP KING1 für für Opel Zafira (C) Tourer (5 Türer) ab 11


Beschreibung

  • Passend für Ihren Opel / Vauxhall Zafira (C) Tourer (5 Türer) ab 11
  • PERFEKT ABGESTIMMT - Der Träger ist passgenau für Ihr Fahrzeug. (Länge: 112 cm; Tragfähigkeit 75 kg).
  • SICHERHEIT - Der Träger ist mit einem Sicherheitsverriegelungssystem ausgestattet und wird mit Schlüsseln geliefert.
  • MAXIMALER KOMFORT - Schaffen Sie auf langen Fahrten mehr Platz für Ihre Familie und Freunde im Innenraum des Fahrzeugs und nutzen Sie das Dach.
  • DESIGN - Ein Träger mit aerodynamischem Querschnitt.
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Dachträger KING1 112 cm kompatibel mit Opel / Vauxhall Zafira (C) Tourer (5 Türer) ab 11

Qualitativ hochwertiger und flexibel einsetzbarer Relingträger aus Aluminium, der schnell montiert werden kann und für einen optimalen und sicheren Halt sorgt.

Ausstattung:
Grundträger für Fahrzeuge mit anliegender Dachreling
perfekt anpassbar an jeden Querschnitt der Dachreling
Träger mit aerodynamischem Querschnitt
Nutkopf: 20 mm
ausgerüstet mit Sicherheitsverriegelungssystem, abschließbar
Maße: 1120 x 52 x 28 mm (L x B x H)
Tragfähigkeit: 75 kg
Sie erhalten 2 Stangen mit 4 Befestigungsfüßen, ein komplettes Set

Technische Daten:
Material: Aluminium
Farbe: silber
Nutzlast von maximal 75 kg

verwendbar für:
Fahrzeug: Opel / Vauxhall
Modell: Zafira (C) Tourer (5 Türer)
Baujahr: ab 11

LIEFERUNG/VERSANDKOSTEN


Wir liefern alle Waren direkt mit DHL, DPD, GLS oder per Spedition. Sollten Sie nicht zu Hause sein, können Sie die Ware bequem und einfach vom nahegelegenen Postamt abholen oder der Spediteur bzw. GLS oder DPD setzt sich mit Ihnen in Verbindung oder hinterlässt eine Nachricht im Briefkasten. Es fallen bei Mehrfachbestellungen nur 1x die höchsten Versandkosten an. Eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertssteuer erhalten Sie automatisch per Mail. Der Angebotspreis enthält 19% MwSt.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien:


Hinweise zur Entsorgung von Batterien Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch bei dem Verkäufer unentgeltlich zurückgegeben werden. Der Verkäufer weist darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Das folgende Symbol

bedeutet, dass die entsprechend gekennzeichnete Batterie nicht mit dem Hausabfall entsorgt werden darf. Unter dem Symbol befindliche Abkürzungen bedeuten: Cd : mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Pb : mehr als 0,004 Masseprozent Blei Hg : mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

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