Biegemaschine Sickenmaschine Sicken biegen Profilrolle Blech Blechbiegen

• Sickenmaschine zur Blechbearbeitung
• Maximale Blechdicke 1,2mm
• Maximale Einschubtiefe des Blechs 440mm
• 5 Paar Profilrollen für diverse Sicken
• Antrieb per Handkurbel

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 62054 angeben.








Diese manuelle Biegemaschine oder auch Sickenmaschine ist genau das richtige Werkzeug bei der Bearbeitung von Blechen verschiedener Art und der Sickenherstellung bei Karosserieteilen. Bei Sicken handelt es sich um rinnenförmige Vertiefungen in Blechen, Draht, Zylindern, Gefäßen, Rohren oder ähnlichem. Diese Vertiefungen sollen die Streifigkeit von Konstruktionen und Einzelteilen erhöhen. Allerdings können Sicken auch als reine optische Aufwertung verwendet werden.

Aufgrund der stabilen Konstruktion ist diese Sickenmaschine langlebig und robust. Die Wellen laufen in Gleitlagern mit Schmiernippeln, sodass ein reibungsloses Arbeiten möglich ist. Mit den 6 Paar Profilrollen können verschiedene Sicken hergestellt werden. Die maximale Einschubtiefe des Blechs beträgt 440 mm. Die Sickenmaschine wird manuell über die Handkurbel angetrieben und ermöglicht Ihnen die maximale Kontrolle bei der Blechbearbeitung.
sku62054
Nettogewicht in kg24.0000
Farbeblau
HerstellerWilTec
Gewicht in kg24
WerkzeugartBiegemaschinen
AbmessungenEinschubtiefe: 440 mm (17") Bleche: 1.2 mm (0.05") Weichstahl / 1.8 mm (0.07") Aluminium Wulstwalzen (3 Paar): 4 / 6 / 7.5 mm (0.16" / 0.24" / 0.3") Bundwalzen (3 Paar): 1.5 / 3 / 6 mm (0.06" / 0.12" / 0.24") Walzen (gesamt): 6 Paar (Innen Ø  22 mm; außen Ø 55 mm)
Anwendung / Information / AusstattungSickenmaschine für Bleche mit einer maximalen Dicke von 1,2mm. Geeignet zur Herstellung von rinnenförmigen Vertiefungen in Blechen, Draht, Zylindern, Gefäßen, Rohren oder ähnlichem.
Zubehör1 x Biegemaschine/ Sickenmaschine 12 x Profilrollen (6 Paar)


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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