Hinweise zum Batteriegesetz
Die
nachfolgenden Hinweise richten sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte
mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr
weiterveräußern (Endnutzer):
1.
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien
dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen
Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Wir sind als Vertreiber von
Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die
Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Altbatterien können Sie
daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an
unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Herrn Benedikt
Kremer, Limburger
Str. 156, 65520 Bad Camberg
2. Bedeutung
der Batteriesymbole
Batterien
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s.u.) gekennzeichnet. Dieses
Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Schadstoffhaltige
Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005
Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als
0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol
die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei
steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei,
und "Hg" für Quecksilber.
Sie haben die Möglichkeit, diese
Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der
Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.
Auch wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden an Wochentagen.