Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung
gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658))
weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist.
Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer
oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.
Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Haus- oder Gewerbeabfall gegeben werden darf.
Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten:
„Cd“ (Cadmium), Hg“ (Quecksilber), „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink).