Panasonic DMR-UBS70EGS silber BluRayRecorder

Der Videorecorder für das Ultra HD Zeitalter
Fernsehen unabhängig von Zeit und Raum! Mit dem UHD Blu-ray Recorder DMR-UBS70 für den Satellitenempfang können Sie sogar zwei TV-Highlights gleichzeitig empfangen, aufnehmen, von überall und jederzeit ansehen und sogar auf Blu-ray Disc oder DVD brennen. Mit diesem Multitalent genießen Sie zukünftige Ultra HD Fernsehprogramme sowie Inhalte von 4K Video-on-Demand Diensten und UHD Blu-ray Discs in faszinierender 4K Pro HDR Bildqualität.

Wiedergabe von 4K VOD (z.B. Netflix HDR)
Der UBS70 spielt nicht nur 4K Material von Ultra HD Blu-ray Discs ab. Er ist außerdem in der Lage, stundenlange 4K UHD Streams wiederzugeben, wie sie mittlerweile vermehrt über Video-on-Demand (VOD) verfügbar sind. Auf diese Weise können Sie besonders anspruchsvoll produzierte und von der Kritik gefeierte Serien in fantastischer 4K Bildqualität genießen.

Kinderleichte Archivierung und Bedienung
Auf der 500 GB Festplatte zeichnet der Recorder bis zu zwei TV-Ausstrahlungen parallel auf - insgesamt bis zu 35 Stunden in Ultra HD oder bis zu 304 Stunden in HD-Qualität. Für die Langzeitarchivierung lassen sich Festplattenaufnahmen auf Blu-ray Disc / DVD brennen oder auf eine externe Festplatte kopieren. Die Programmierung erfolgt kinderleicht per Knopfdruck über die integrierte elektronische Programmzeitschrift (EPG), mittels Stichwort-Aufnahme oder per App sogar aus der Ferne.

4K-Networking
Der Panasonic Blu-ray Recorder bringt Ihnen die beeindruckende Farbenpracht und den Detailreichtum von 4K (Ultra HD) auf Ihren kompatiblen Fernseher. Neben dem 4K Upscaling von Blu-ray Disc und Festplatten-Inhalten können auch native 4K-Bilder und Videos (25/30P) von Digitalkamera oder Camcorder auf die integrierte Festplatte gespeichert oder direkt von SD Karte abgespielt werden.

High Resolution Audio Wiedergabe
Der UBS70 unterstützt neben den herkömmlichen Audioformaten MP3, AAC und WMA auch hochauflösende Formate wie WAV, FLAC, ALAC und DSD (5.6 MHz / 2.8 MHz).

Ultra HD-Wiedergabe und -Aufnahme
Die UHD Blu-ray Recorder von Panasonic spielen nicht nur Ultra HD Blu-ray Disc ab, sie können auch Ultra HD TV-Signale empfangen und aufnehmen. Außerdem unterstützen sie 4K Video-on-Demand Dienste wie z.B. Netflix. Panasonics einzigartige Videotechnologien geben die Inhalte in faszinierender 4K Pro HDR Bildqualität wieder und sorgen für ein originalgetreues, eindrucksvolles Heimkinovergnügen.

Faszinierende Bildqualität dank HCX-Prozessor
Der Ultra HD Blu-ray Recorder UBSC70 mit dem leistungsstarken HCX Prozessor begeistert mit seiner einzigartigen 4K HDR Bildqualität und bietet so ein völlig neues Filmerlebnis - genau nach den Vorstellungen des Regisseurs. Der Prozessor sorgt sogar auf TV-Geräten ohne HDR für dynamischere Bilder bei Wiedergaben von UHD Blu-ray Disc.

Dynamische HDR-Anpassung an Räume mit unterschiedlicher Helligkeit
Dank Optimum HDR Processing lässt der Recorder UHD Bilder auch an hellen Sommerabenden brillant und detailreich erscheinen. Details und Farben in dunklen Bildbereichen werden verstärkt. Die innovative Funktion arbeitet dynamisch und optimiert die Bildqualität auch beim Wechsel zwischen hellen und dunklen Szenen.

Weitere Eigenschaften:

  • EPG
  • Pause Live TV & Rewind Live TV
  • TV>IP
  • TV Anywhere
  • Miracast
  • HbbTV
  • Zahlreiche Internet Apps / Video on Demand Dienste
  • WLAN
  • DLNA

Durch die Vielzahl der verfügbaren Software, Brenner und CD/DVD/Blu-ray-Medien, kann die Wiedergabe anwenderseitig erstellter CDs, DVDs oder Blu-rays nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um ein D/A/CH-Modell handelt! Einige Gerätefunktionen können in anderen Ländern  (besonders in Belgien / Niederlande / Luxemburg bzw. Dänemark / Schweden / Finnland) nicht zur Verfügung stehen!

Ausstattung
Blu-ray PlayerJa
Blu-ray-RecorderJa
DVD-PlayerJa
DVD-RecorderJa
TV-Tuner integriertJa
FestplatteJa
Festplatte (GB)500
3DJa
4K Ultra HDJa
4K UpscalingJa
High Dynamic Range (HDR)HDR10
Dolby VisionNein
HLGJa
Zeitversetztes Fernsehen (Timeshift)Ja
Twin TunerJa
Aufnahmefunktionen
Aufnahme auf interne FestplatteJa
Aufnahme-Formate
Full HD-AufnahmeJa
Wiedergabemedien
Blu-ray VideoJa
BD 3DJa
BD-RJa
BD-R DLJa
BD-REJa
BD-RE DLJa
DVD-VideoJa
DVD-AudioJa
DVD+RJa
DVD+RWJa
DVD-RJa
DVD+R DLJa
DVD-R DLJa
DVD-RWJa
Audio-CDJa
CD-RJa
CD-RWJa
Wiedergabeformate Video
MPEG-1Ja
MPEG-2Ja
AVCHDJa
MKVJa
Wiedergabeformate Audio
MP3Ja
AACJa
WMAJa
WAVJa
FLACJa
Wiedergabeformate Foto
JPEGJa
TV-Empfang
DVB-SJa
DVB-S2Ja
DVB-CNein
DVB-C2Nein
DVB-TNein
DVB-T2 (frei empfangbare HD-Programme)Nein
DVB-T2 HD (freischaltbar für Privatsender)Nein
SAT-over-IPJa
CodecsMPEG2 / MPEG4 (H.264) / HEVC (H.265)
Mehrkanal-Tonsysteme
Dolby DigitalJa
DTSJa
Konnektivität
DLNAJa
WLANJa
Miracast (WiFi certified)Ja
Internet TV
Direkter InternetzugriffJa
HbbTVJa
Internet-Streaming-DiensteJa
SmartTVJa
Anschlüsse
Netzwerk (RJ 45)Ja
USB1x USB-A 3.0 / 1x USB-A 2.0
Speicherkarten-SteckplatzNein
Common Interface2x CI+
HDMIJa
Allgemein
Farbesilber
Breite (mm)430
Höhe (mm)59
Tiefe (mm)199
Gewicht (kg)2,2
Katalog
Produktart3D Blu-ray Festplattenrecorder

Informationen zur Entsorgung von

Elektro(nik)-Altgeräten

gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG 3


Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:


Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“


Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.


Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.


Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen


Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.


Rücknahmeverpflichtung


Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:


  • Das Gerät muss Ihr rechtmäßgies, uneingeschränktes Eigentum sein, bzw. sich im Eigentum eines Dritten befinden, der Sie uneingeschränkt und ausdrücklich zur Entsorgung des Gerätes berechtigt hat. Ihnen dürfen nach bestem Wissen keine Gründe oder Verdachtsmomente bekannt sein, die die Annahme erlauben, dass die von Ihnen zurückgegebenen Altgeräte Gegenstand einer Straftat, insbesondere eines Diebstahls oder eines anderen Vermögensdeliktes, gewesen sind oder sein könnten.
  • Bitte beachten Sie: Wir können gemäß Gesetz grundsätzlich nur Altgeräte annehmen, die keine Verunreinigungen aufweisen und nicht befüllt sind. Bitte entfernen Sie auch Flüssigkeiten und Gase wie eingefüllten Kraftstoff oder eingefülltes Öl vor der Rückgabe.
    Das Gerät darf keine Verunreinigungen oder Inhalte aufweisen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen könnten. Hierzu zählen Flüssigkeiten, Gase, verderbliche Waren wie Lebensmittel, brennbare und entzündliche Stoffe, Farben, Chemikalien, Giftmüll, chemische oder medizinische Abfälle sowie sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beinträchtigen können. Die Annahme von Altgeräten darf grundsätzlich abgelehnt werden, wenn hierdurch eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit für Menschen bestehen könnte. Der Einsender haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, durch seine Vertreter oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  • Batterien und Akkumulatoren (Akkus), sind vor Rückgabe des Gerätes von diesem zu trennen, sofern sie nicht vom Altgerät untrennbar umschlossen sind. Ergänzend gelten die Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
  • Für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten (Speichermedien) haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  • Altgeräte müssen in einer ordnungsgemäßen und ausreichenden Umverpackung verschickt werden. Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen sollten Sie als Versender Beschädigungen (z.B. Gerätebruch) oder Transportverlust während der Beförderung vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Altgerät nicht mehr funktionstüchtig sein sollte.
  • Verwenden Sie beim Versand per Postpaket nur das von uns zur Verfügung gestellte Einsendeetikett. Bringen Sie zusätzlich den gelben Hinweisaufkleber „Altgeräte - Retoure“ gut sichtbar auf.
  • Mit Einsendung / Abgabe der Altgeräte erklären Sie als Einsender, dass Sie sich dieser entledigen wollen und verzichten auf sämtliche Eigentumsrechte an den eingesendeten Altgeräten. Die Altgeräte gehen mit Annahme in das Eigentum von TECHNIkdirekt über.


  • 1. Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten, deren äußere Abmessungen (Breite, Höhe und Tiefe) jeweils maximal 25 cm betragen:


    Solche Geräte können Sie kostenfrei an uns einsenden. Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.


    Sie können diese kleinen Altgeräte auch direkt bei unserem Logistikzentrum im Abholcenter von TECHNIkdirekt abgeben.


    2. Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten der Kategorien 1-6


    Nur in Verbindung mit dem Kauf eines neuen Elektro(nik)gerätes der folgenden Gerätekategorien nehmen wir Ihr gleichartiges Altgerät kostenfrei zurück, sofern dieses im wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt(e).


    a) Kauf eines Neugeräts der Kategorien 1, 2 und 4:


    Beim Kauf eines Neugerätes der Kategorien 1, 2 und 4 (Wärmeüberträger, Bildschirme ab einer Oberfläche von 100 cm² und elektrische Großgeräte mit einer äußeren Abmessung größer 50 cm) haben Sie die Möglichkeit, ein dem Neugerät vergleichbares Altgerät kostenlos zurückzugeben.


    Sofern Sie beim Kauf eines Neugeräts eine kostenlose Rückgabe Ihres gleichartigen Altgeräts wünschen, werden wir Sie im weiteren Bestellverlauf über die genauen Bedingungen und den Ablauf informieren.


    b) Kauf eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und 6:


    Beim Kauf eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und 6 (Lampen, Kleingeräte sowie Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt) haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Rücksendeetikett für Ihr artgleiches Altgerät anzufordern.


    Sie erhalten von uns umgehend per Brief ein Einsendetikett für die kostenlose Rücksendung Ihres Altgeräte-Pakets.


    c) Persönliche Abholung des Neugerätes mit gleichzeitiger Rückgabe des Altgerätes


    Bei Abholung Ihres Neugerätes in unserem Logistikzentrum können Sie Ihr artgleiches Altgerät auch direkt bei unserem Logistikzentrum im Abholcenter von TECHNIkdirekt abgeben.


    Weitere Rückgabemöglichkeiten


    Darüber hinaus können private Haushalte ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.






    Hinweise zur sicheren und umweltgerechten Entsorgung von

    quecksilberhaltigen Lampen


    Die Verwendung von quecksilberhaltigen Lampen ist vollkommen ungefährlich. Im Falle des Zerbrechens dieser Lampen können jedoch sehr geringe Mengen an Quecksilber-Dämpfen in die Luft entweichen. Durch den Gehalt geringer Mengen giftigen Quecksilbers dürfen quecksilberhaltige Lampen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt werden.



    Bitte entsorgen Sie defekte quecksilberhaltige Lampen kostenlos bei einer der über 3.000 kommunalen Kleinmengensammelstellen, oder schicken Sie sie bruchsicher verpackt an den Hersteller oder uns zurück (siehe unten Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten).

    Sicherheitshinweise zur

    Vorbeugung von Lampenbruch


  • Lassen Sie das Leuchtmittel vor dem Wechseln immer komplett abkühlen.
  • Fassen Sie das Leuchtmittel immer am Sockel an, jedoch niemals am Glaskolben oder den Glasröhren.
  • Nehmen Sie neue Lampen erst unmittelbar vor deren Verwendung aus der Verpackung.
  • Bewahren Sie das Leuchtmittel sicher und bruchfest bis zur weiteren Verwendung bzw. Entsorgung in einem Behälter oder entsprechender Verpackung auf.

  • Vorgehensweise bei

    Lampenbruch

  • Gesundheitsgefahr beim Einatmen des Quecksilberdampfes - beugen Sie sich nicht über die Scherben und atmen Sie die Dämpfe nicht ein.
  • Trennen Sie die Lampe vom Stromnetz, indem Sie das Gerät ausschalten, ausstecken oder gegebenenfalls die Haussicherung herausnehmen.
  • Öffnen Sie umgehend die Fenster und verlassen Sie den Raum.Lassen Sie den Raum bis zu 20 Minuten auslüften.
  • Zur Beseitigung der Scherben tragen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe. Kehren Sie die Glassplitter vorsichtig zusammen. Bei Teppichböden verwenden Sie bitte einen Staubsauger und entsorgen danach den Staubsaugerbeutel.
  • Sammeln Sie die Scherben und Lampenreste in einem verschließbaren Behälter (z.B. Einmachglas)
  • Entsorgen Sie den beschrifteten Behälter an einer örtlichen Entsorgungsstelle.
  • Achten Sie jederzeit darauf, dass Sie durch die Glasscherben keine Verletzungen zufügen.





  • Hinweise zur

    Entsorgung von Batterien


    Viele Artikel aus unserem Sortiment enthalten Batterien bzw. Akkus. Daher weisen wir Sie gemäß Batteriegesetz (BattG) darauf hin, dass Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Als Verbraucher können Sie gebrauchte Batterien bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückzugeben.


    Oder Sie senden die bei uns erhältlichen Batterien nach Gebrauch an uns zurück.


    Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd oder NiCd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.






    Hinweis zur Abfallvermeidung


    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.