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CALORSTAT by Vernet Schalter, Rückfahrleuchte RS5513 für RENAULT

Lieferumfang : 1x Schalter, Rückfahrleuchte
Gewindemaß : M16x1.0
Sensorart : geschlossene Sensorbauart
Schalter, Rückfahrleuchte


Hinweis zur Fahrzeugzuordnung:

Bitte prüfen Sie unbedingt vor jedem Kauf ob der Artikel für Ihr Fahrzeug passend ist. Unsere Artikel gehen alle automatisch in den Versand daher ist es uns nicht möglich nachträgliche Anfragen zu prüfen.
Um die Passgenauigkeit zu prüfen nutzen Sie bitte unsere Fahrzeugliste. Hier geben Sie einfach die Schlüsselnummern ein diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein unter 2.1. und 2.2. und geben das richtige Baujahr an.
Bitte beachten Sie des weiteren die angebenen Einschränkungen hierzu. In manchen Fällen ist es unteranderem noch ratsam den Motorcode, die Fahrgestellnummer... zur Verfügung zu haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob der Artikel bei Ihnen passt bitte schreiben Sie uns vor dem Kauf

Marke Modell Typ ccm KW PS Baujahr HSN-TSN Einschränkungen
RENAULT25 (B29_)2.1 Diesel (B296)2068 516906/1989-12/1992 3004-613
RENAULT25 (B29_)2.8 V6 (B293)2849 11515606/1987-02/1990 3004-614 Baujahr ab:08/1987
RENAULT25 (B29_)2.2 (B29E)2165 9112404/1984-12/1989 3004-478
RENAULT25 (B29_)2.8 V6 Injection (B29A)2849 10013606/1986-02/1988 3004-477
RENAULT25 (B29_)2.0 (B297)1995 7410104/1984-12/1992 3004-433 Baujahr ab:05/1984
RENAULT25 (B29_)2.2 (B29E)2165 8912104/1984-12/1989 3004-434
RENAULT25 (B29_)2.4 V6 Turbo (B295)2458 13318110/1984-05/1990 3004-455 Baujahr ab:11/1984
RENAULT25 (B29_)2.7 V6 Injection (B298)2664 10414104/1984-08/1989 3004-435
RENAULT25 (B29_)2.1 Diesel (B296)2068 466304/1984-05/1989 3004-431
RENAULT25 (B29_)2.1 Turbo-D FWD (B290, B29W)2068 638604/1984-12/1992 3004-432
RENAULT25 (B29_)2.2 (B29B)2165 7910809/1986-12/1992 3004-476
RENAULT25 (B29_)2.8 V6 Injection (B29F)2849 11015006/1987-12/1992 3004-606 Baujahr ab:07/1987
RENAULT4 (112_)1.1 (1128, S128)1108 253406/1978-06/1990 3004-372
RENAULT4 (112_)1.1 (1128, S128)1108 253406/1978-06/1990 3004-406
RENAULT4 (112_)0.8 (1123)845 212910/1983-10/1988 3004-421
RENAULT5 (122_)1.4 Alpine Turbo (122B)1397 7910810/1981-01/1985 3004-314
RENAULT5 (122_)1.4 Alpine A5 (1223)1397 689309/1977-09/1981 3004-369
RENAULT5 (122_)1.4 Turbo (8220)1397 11816006/1980-01/1985 -
7700759986

Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Warenhandel Dick
Hermann Dick
Birkenweg 4
94536 Eppenschlag
Deutschland

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 18 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattGverpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist






Rechnung:


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