Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatanbieter eine Garantie
von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn,
dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Die Angaben zu diesem Artikel wurden
von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich übernehme
keine Garantie bzw. Gewährleistung. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen
Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom
neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie diesen
hiermit rechtsgültigen Zusatzvertrag.
Bei grober Abweichung zu den von mir gemachten Angaben, bin ich jedoch nach vorheriger Absprache dazu bereit, den Artikel zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.