Gültigkeit der ABE
Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängerkupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist eine Anbauprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen und zu bescheinigen d.h. eine TÜV-Abnahme ist dann erforderlich
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwersänderung, wenn folgende Bedingugnen eingehalten sind:
Bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung (AHK)
liegt eine erhöhte HA-Last vor. Diese kann unter Umständen die geprüfte Achslast des Fahrwerkes/Federsatzes übersteigen.
Bitte bei Fahrzeugen mit AHK die HA-Last genau überprüfen!