Sie bieten hier auf eine Postkarte von Feuerlöschpolizisten (Feuerschutzpolizei) 1943

Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 wurden Vereine und viele Einrichtungen gleichgeschaltet. Davon waren auch die Feuerwehren betroffen. Das preußische "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 15. Dezember 1933 unterstellte die Berufsfeuerwehren, freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ortspolizeiverwaltung und den Polizeiaufsichtsbehörden. Die Feuerwehren wurden in Feuerlöschpolizei umbenannt und die Dienstgrade denen der Polizei angepasst. Obwohl das Gesetz die Bezeichnung "Feuerlöschpolizei" nicht verwendete, etablierte sie sich als neue Bezeichnung für die Feuerwehren.

In Ergänzung zum preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen erließ das Reichsministerium des Inneren (RMdI) am 12.1.1936 einen Erlass, der die nicht preußischen Länder aufforderte, sich der preußischen Neuordnung des Feuerlöschwesens anzuschließen und die Feuerwehren ihres Zuständigkeitsbereich den örtlichen Polizeibehörden zu unterstellen.

Für die Berufsfeuerwehren galt ab sofort die Bezeichnung "Feuerschutzpolizei" (FSchP), die freiwilligen Feuerwehren erhielten den Status einer Hilfstruppe der Ordnungspolizei, führten aber weiterhin die Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr". Äußerlich sichtbares Zeichen des politischen Wandels war der Wechsel der Fahrzeuganstriche vom Rot zum Tannengrün der Polizei sowie die Verwendung der Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei an Fahrzeugen und Uniformen.

Gebrauchter aber guter Zustand - 


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