Das Schmuckstück stammt aus einem Nachlass, es handelt sich also um schon getragenen Schmuck in guter Erhaltung.
Der Verkaufspreis enthält die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer kann nicht separat ausgewiesen werden, da wir nach § 25a Abs. 2 UStG der Differenzbesteuerung der Gebrauchswaren unterliegen.