Gem. EU-Verordnung Nr. 2017/1237 vom 7. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 ist die Abgabe von unverarbeiteten bitteren Aprikosenkernen zum Verzehr untersagt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir diese nur als Saatgut und NICHT für den menschlichen Verzehr anbieten.