Gemäß Verpackungsverordnung bin ich verpflichtet, Verkaufsverpackungen, die nicht mit einem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Sie können daher diese Verpackungen auf meine Kosten an mich übersenden. Die Adresse entnehmen Sie bitte der Anbieterkennzeichnung.