CAR1® Winterset Scheibenenteiser Frostschutz Gummipflege Eiskratzer +Schneebesen

  • Artikelnummer: Car1WS2
  • EAN: 4250040350283
  • Gewicht: 3,8 kg
  • Hersteller: CAR1®
  • Hersteller: CAR1®
  • Produkttyp: Winterset
  • Anwendungsbereich: Außenreinigung & -pflege
  • Herstellernummer: CO5028
  • Referenznummer(n) OE: CO5016
  • Referenznummer(n) OE: CO6030
  • Referenznummer(n) OE: CO6038
  • Referenznummer(n) OEM: 4006476002001
  • Referenznummer(n) OEM: 4250040350160
  • Referenznummer(n) OEM: 4250040360305
  • Referenznummer(n) OEM: 4250040360381

Beschreibung

CAR1® Antibeschlagtuch

  • Größe: 27x23 cm
  • schützt fusselfrei vor lästigem Beschlagen der Innenscheiben
  • leichte Schaumbildung als Schutzfilm beim Wischen über das bereits beschlagene Glas

CAR1® Eiskratzer Everest

  • hochwertige Verarbeitung
  • Verwendung von Qualitätswerkstoffen
  • temperaturunabhängige Verwendung bis unter -30°C.
  • Die Klingen bestehen aus bruchfestem Polycarbonat, die Borsten aus robustem Polysterol und die Griffe aus zuverlässigem Aluminium.
  • Der Schneebesen hat zudem einenm Softgriff, der den Händen Kälteschutz gibt 
  • extragroßer Besen von 9 x 50 cm.
  • Schaft: Aluminium mit Softgriff

Sesam Hirschtalg Gummipflegestift

  • Zur Pflege und zum Schutz von Gummileisten im Auto, Wohnwagen und im Haus.
  • Schutz gegen Frost und Verwitterung und verhindert das Zusammenfrieren an Türen, Kofferraum und Fenstern.

CAR1® Scheibenenteiser 500ml 

  • auf Alkoholgemisch basierender Enteiser.
  • befreit Windschutzscheiben, Außenspiegel und Scheinwerfer bis -30 °C gründlich von Rauhreif und Eis.
  • enthält ein Gemisch aus Alkoholen und Glycolen.
  • bringt eine klare Sicht ohne Streifenbildung bei allen Wetterverhältnissen.

Eigenschaften:
-sehr gute Enteisungsleistung
-vollständig biologisch abbaubar
-mehtanolfrei
-unterliegt nicht der VbF

Einsatzhinweise:
-entfernt Eis und Raureif auf allen Scheiben
-taut zugefrorene Türschlösser auf
-wirksam auch bei extremen Temperaturen bis -30°C
-das Aufsprühen am Abend verringert das Zufrieren über
Nacht
-Lacke, Gummi und Polycarbonatscheiben werden nicht
angegriffen

CAR1® Frostschutz Scheibenklar 1L

  • verhindert in der kalten Jahreszeit das Einfrieren der Scheibenwaschanlage und sorgt für gute Sicht durch intensive Reinigungswirkung.
  • entfernt mühelos Fett- und Streusalzreste wobei Autolacke und Gummis nicht angegriffen werden.
  • ist polycarbonatverträglich und für Fächerdüsen geeignet.
  • Durch die enthaltenen Tenside ist das Produkt auch als Ganzjahres-Scheibenwaschkonzentrat einsetzbar.

Eigenschaften:
CAR1 Scheibenfrostschutz verhindert in der kalten Jahreszeit das
Einfrieren der Scheibenwaschanlage und sorgt für gute Sicht durch intensive
Reinigungswirkung. Entfernt mühelos Fett- und Streusalzreste wobei
Autolacke und Gummis nicht angegriffen werden. CAR1
Scheibenfrostschutz ist polycarbonatverträglich und für Fächerdüsen
geeignet. Durch den enthaltenen Insektenlöser ist das Produkt auch als
Ganzjahres-Scheibenwaschkonzentrat
einsetzbar. Mischungsverhältnis im Sommer :
ca 50-100 ml Konzentrat auf 1 ltr. Wasser. CAR1 Scheibenfrostschutz ist
methanolfrei und unterliegt als wassermischbare Flüssigkeit mit einem
Flammpunkt über 21°C nicht den Bestimmungen der VbF.

Einsatzhinweise:
CAR1 Scheibenfrostschutz entsprechend den Temperaturen bzw. Jahreszeiten
und der Mischtabelle in die Scheibenwaschanlage geben.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Scheibenklar-Konzentrat gut
mit dem Wasser vermischt wird. Durch ein- bis zweimaliges Betätigen der
Anlage sind die Leitungen bis hin zu den Spritzdüsen wasserfrei zu spülen.


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt Car1 Scheibenenteiser ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme


Signalwort Achtung

Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.

 


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt Car1 Frostschutz Scheibenklar ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und  gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme


Signalwort Achtung

Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen
verwenden.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen..
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

Hinweis zur Entsorgung von Altöl

gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.