• Lieferung komplett mit Rillennägeln
  • Farbige Haken sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet
  • Mittig auf den Sparren anzubringen
  • Für die erste Leiter werden min. zwei Haken, für jede weitere Leiter min. ein Haken benötigt
  • Entsprechend Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 (EU) und DIN EN 517
  • Auf Dächern mit einer Neigung von 22,5° bis 75° sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen. Sie sind wie folgt auf der Dachfläche zu verteilen:
  • Obere Reihe < 1,0 m unterhalb des Firstes
  • Zwischenliegende Reihen in jeweils < 5,0 m Abstand zu der darüber liegenden Reihe
  • Untere Reihe < 1,5 m oberhalb der Traufe, jeweils gemessen in der Dachneigung
  • Der horizontale Abstand der Sicherheitshaken einer Reihe darf nicht mehr als 2,0 m betragen. Anzuwenden bei Traufhöhen über 3,0 m
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