Faszination aus Gotik, Renaissance & Barock

DIE VLADISLAVSCHE LANDESORDNUNG - BÖHMISCHES LANDRECHT - PRAG 1564 

AUS DEM BESITZ DES PREMIERMINISTERS VON KURFÜRST AUGUST VON SACHSEN

VERFASSER

Wolf von Wrzesowitz,

Herr auf Töplitz und Graupen und oberster Landschreiber in Böhmen.
Von 1550 bis 1557 war er Kaiserlicher Kammer-Präsident in Böhmen.

TITEL

Böhmische Landesordnung. Handschrift.


ENTSTEHUNG

Prager Burg, 22. August 1564

Das Vorwort ist unterschrieben mit: „Präger Schloß. Sonnabent nach Maria Himelfahrt. Anno im Vierundsechtzigsten. Wolff von Wrzeßowitz, öbrister Landschreyber im Königreich Behemen“.

Maria Himmelfahrt fiel in diesem Jahr auf einen Samstag, sodass die Handschrift auf den 22. August 1564 datiert werden kann. 

 
BEDEUTUNG UND HISTORISCHER HINTERGRUND

Bedeutende zeitgenössische Niederschrift der Vladislavschen Landesordnung aus dem Jahr 1564. Deutsche Handschrift auf Papier in brauner und roter Tinte. Einspaltige Kanzleihandschrift in 21 Zeilen. Regliert. Hochbedeutende und unikale Handschrift, verfasst vom obersten Landschreiber in Böhmen; aus dem Besitz von Hans von Bernstein (1525-1589), dem kurfürstlich-sächsischen Geheimrat (=Premierminister) von Kurfürst August von Sachsen (1526-1586).

Im Jahr 1500 kam es in Böhmen zur ersten gesetzlichen Zusammenfassung des gesamten Landrechtes. Diese Zusammenfassung mündete in die sogenannte „Vladislavsche Landesordnung“. Diese erste umfassende Landesordnung manifestierte die Übermacht der böhmischen Adelsstände gegenüber dem König. Die in den darauffolgenden Jahrzehnten erfolgten Revisionen dieser Landesordnung spiegeln die Veränderungen im dauernden Kräftespiel zwischen König und Adel wieder. Die im Jahr 1530 gedruckte Böhmische Landesordnung war noch ganz im Geiste der ersten Vladislavschen Landesordnung gehalten, die durch die seither gefassten Landtagsbeschlüsse ergänzt wurden. Die darauf folgende Landesordnung von 1549 wurde unter dem persönlichen Einfluss vom böhmischen König (und späteren Kaiser) Ferdinand I. nach der Niederwerfung des ständischen Aufstandes im Jahr 1547 beschlossen. Die vorliegende Landesordnung beginnt deshalb mit den Kapiteln über die Würde, Gewalt und die Gerichte des Königtums.

„Die noch zu Lebzeiten Ferdinands geschaffene, aber erst nach seinem Tode im Druck publizierte und seinem Nachfolger zugeeignete Landesordnung von 1564 ist den Ständen wieder günstiger. Dies ist schon äußerlich bemerkbar, da die Wahl und der Eid des Königs wieder an die Spitze gestellt werden.“ (Otto Peterka, Rechtsgeschichte der böhmischen Länder, Band 2, Seite 123).

Die Handschrift ist partiell im rechten Rand ergänzt und korrigiert, möglicherweise von der Hand des kurfürstlichen Geheimrates Hans Christoph von Bernstein. 

AUSSTATTUNG

Einspaltige Kanzleischrift in 21 Zeilen. Regliert. 

Blatt: 30,5 x 19,8 cm; Schriftspiegel: 22 x 9,5 cm.

KOLLATION

5 Seiten Vorwort; 1.267 Seiten Landesordnung; 13 leere Seiten; 79 Seiten Register. Im Text vollständig.
Vorderer leerer Vorsatz und wohl auch Titel alt entfernt.
 

EINBAND

Zeitgenössischer Renaissance-Einband. Blindgeprägter Schweinslederband über Holzdeckeln mit reicher Rollenprägung. Außen und innen Palmettenfriesrolle. Umlaufend um das Mittelfeld eine von uns nicht zu identifizierende Heiligenrolle, wohl eines sächsischen Meisters. Vorderdeckel mit dem schwarzgeprägten Wappensupralibros von Hans Christoph von Bernstein aus dem Jahr 1567 sowie dessen Monogramm „H C V B“ und Jahreszahl „1573“. Der Hintere Deckel mit erkennbaren Resten eines weiteren, wohl sächsischen Wappensupralibros „Hirschf…1556“. Zwei Schließen fragmentarisch vorhanden, die Schließbänder fehlen. Gebunden auf vier echten Bünden. Deckelkanten mit Griffmulden. Bindung und Buchblock fest und stabil. Vorderdeckel und Rücken im hervorragenden Zustand. Der hintere Deckel mit altem Moderschaden und weitreichenden Substanzverlusten des Deckelbezuges. Holzdeckel jedoch stabil.

Folio. 32,5 x 22,5 x 12 cm.

ZUSTAND

Ausgezeichneter, genuiner Zustand. Sehr sauberes  und breitrandiges Exemplar. Papier gleichmäßig gebräunt. Letzte Blätter wasserrandig. Keine nennenswerten Beschädigungen oder Defekte.
      

PROVENIENZ

Hans Christoph von Bernstein (1525-1589) - dessen Wappen, das Monogramm „H C V B“ sowie die Datierung „1573“ auf den Deckeln des Einbands geprägt. Christoph von Bernstein, war „seit 1565 ständiger Hofrat Kurfürst Augusts von Sachsen und zugleich hervorragender Vertreter des landständischen Adels, seit 1566 als Obereinnehmer der Trank- und Landsteuer und seit 1570 als Bergrat tätig. Steuer- und Bergverwaltung wandelte er in kurfürstliche Zentralbehörden neben Kanzlei und Renterei um. Bei Gründung der politischen Oberinstanz, des Geheimen Rates, durch Kurfürst August 1574 zu dessen vornehmstem Mitglied ernannt, nahm er auch noch unter der Regierung Kurfürst Christians I. in der Innen- und Außenpolitik Kursachsens eine einem Premierminister vergleichbare Machtstellung ein“ (NDB II, 134 f.).

KULTURGUT SICHER ERWERBEN

Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Handschrift. Diese ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter.

Informationen über Versand, Zoll und Ausfuhr finden Sie untenstehend.


TRANSLATION FOR INTERESTED PARTIES
You will find a translation of this description after the detailed photos.


ANSICHT / FOTOS

THE VLADISLAV LAND ORDER - BOHEMIAN LAND LAW - PRAGUE - 1564 

FROM THE POSSESSION OF THE PRIME MINISTER OF ELECTOR AUGUST OF SAXONY

WRITER

Wolf von Wrzesowitz,

was lord of Töplitz and Graupen and chief scribe in Bohemia. From 1550 to 1557 he was Imperial Chamber President in Bohemia.

TITLE

Böhmische Landesordnung. Handschrift.


ORIGIN

Prague Castle, August 22, 1564

The preface is signed with: „Präger Schloß. Sonnabent nach Maria Himelfahrt. Anno im Vierundsechtzigsten. Wolff von Wrzeßowitz, öbrister Landschreyber im Königreich Behemen“.

Assumption fell on a Saturday that year, so the manuscript can be dated August 22, 1564.

 
SIGNIFICANCE AND HISTORICAL BACKGROUND

Important contemporary transcript of Vladislav's Land Order from 1564. German manuscript on paper in brown and red ink. Single-column chancery manuscript in 21 lines. Ruled. Highly significant and unique manuscript, written by the highest land scribe in Bohemia; from the possession of Hans von Bernstein (1525-1589), the Electoral Saxon Privy Councillor (=Prime Minister) of Elector August of Saxony (1526-1586).

In 1500, the first legal summary of the entire land law took place in Bohemia. This summary resulted in the so-called „Vladislavsche Landesordnung“. This first comprehensive land code manifested the superiority of the Bohemian nobility over the king. The revisions of this land order in the following decades reflect the changes in the permanent power play between the king and the nobility. The Bohemian Land Order printed in 1530 was still entirely in the spirit of Vladislav's first Land Order, which was supplemented by the decisions of the Diet since then. The subsequent Land Order of 1549 was adopted under the personal influence of the Bohemian King (and later Emperor) Ferdinand I after the suppression of the Estates Revolt in 1547. The present Land Code therefore begins with the chapters on the dignity, power and courts of the kingship.

„Die noch zu Lebzeiten Ferdinands geschaffene, aber erst nach seinem Tode im Druck publizierte und seinem Nachfolger zugeeignete Landesordnung von 1564 ist den Ständen wieder günstiger. Dies ist schon äußerlich bemerkbar, da die Wahl und der Eid des Königs wieder an die Spitze gestellt werden.“ (Otto Peterka, Rechtsgeschichte der böhmischen Länder, Band 2, Seite 123).

The manuscript is partially supplemented and corrected in the right margin, possibly by the hand of the Electoral Privy Councilor Hans Christoph von Bernstein. 

ILLUSTRATION

Single-column chancery script in 21 lines. Ruled. 

Leaf: 30,5 x 19,8 cm; Type area: 22 x 9.5 cm. 

COLLATION

5 pages of preface; 1,267 pages; 13 blank pages; 79 pages of index. Complete in text.

Front blank endpaper and probably also title old removed. 

BINDING

Contemporary Renaissance binding. Blind stamped pigskin binding over wooden boards with rich blindstamps. Covers outside and inside palmette frieze roll-stamps. Circumferentially around the center field a roll-stamp with saints, probably by a Saxon master, which we cannot identify. Front cover with the black embossed coat of arms supralibros of Hans Christoph von Bernstein from 1567 and his monogram "H C V B" and date "1573". The back cover with recognizable remains of another, probably Saxon coat of arms supralibro "Hirschf...1556". Two clasps fragmentary, the closing bands missing. Bound on four real frets. Cover edges with recessed grips. Binding and book block firm and stable. Front cover and spine in excellent  condition. The back cover with old mod damage and extensive loss of substance of the leather. Wooden cover, however, strong and stable.

Folio. 32.5 x 22.5 x 12 cm.

CONDITION

Excellent, genuine condition. Very clean copy with wide margins. Paper evenly browned. Last few leaves waterstained. No notable damage or defects.      

   
PROVENANCE

Hans Christoph von Bernstein (1525-1589) - his coat of arms, the monogram "H C V B" and the date "1573" embossed on the covers of the binding. Christoph von Bernstein, was „seit 1565 ständiger Hofrat Kurfürst Augusts von Sachsen und zugleich hervorragender Vertreter des landständischen Adels, seit 1566 als Obereinnehmer der Trank- und Landsteuer und seit 1570 als Bergrat tätig. Steuer- und Bergverwaltung wandelte er in kurfürstliche Zentralbehörden neben Kanzlei und Renterei um. Bei Gründung der politischen Oberinstanz, des Geheimen Rates, durch Kurfürst August 1574 zu dessen vornehmstem Mitglied ernannt, nahm er auch noch unter der Regierung Kurfürst Christians I. in der Innen- und Außenpolitik Kursachsens eine einem Premierminister vergleichbare Machtstellung ein“ (NDB II, 134 f.).

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