Hochbeet Blumenbeet Pflanzenbeet PP Gemüsebeet Balkon Boden Beet Polypropylen


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Artikelbeschreibung

Dieses Hochbeet ist eine ausgezeichnete Wahl für Hobbygärtner, die ihren Garten, Balkon oder ihre Terrasse schön dekorieren möchten. Dieses Pflanzgefäß ist aus Polypropylen gefertigt, wodurch es robust, strapazierfähig und für den täglichen Gebrauch im Freien geeignet ist. Das Hochbeet ist tief und breit genug, um eine große Menge an Erde aufzunehmen und bietet ausreichend Platz für Ihre Pflanzen, Gemüse, Kräuter und Blumen. Schaffen Sie eine schöne Kulisse für Ihre Pflanzen mit diesem eleganten Pflanzbeet!

  • Farben: Grau, Braun, Weiß, Hellgrau oder Schwarz (wählbar)
  • Material: PP (Polypropylen)
  • Abmessungen: Siehe Auswahlmöglichkeiten (L x B x H)
  • Zusammenbau erforderlich: Ja


Beispielfotos Farbe Grau, Maße 80 x 80 x 38 cm:

 

Versand nach: Deutschland

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 Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.

Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.

Den vollständigen Gesetzestext des BattG finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH 

www.gesetze-im-internet.de.

 
 

Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.


 


Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.

Den vollständigen Gesetztestext des BattG finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de


 

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