Die folgenden Anmerkungen sind Bestandteil des Angebotes:
Kauf von einem privaten Verkäufer:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts
und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt,
können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen.
Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.
Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem 01.01.2002 Gültigkeit hat,
gilt für gebrauchte und neue Waren
(auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen), eine 24 monatige Garantie als vereinbart,
sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson
und schließe diese Sachmangelhaftung hiermit vollständig aus.
Mir bekannte oder festgestellte Fehler am angebotenen Artikel
werden von mir immer in der Beschreibung genannt.
Daher wird jegliche Gewährleistung / Umtausch / Garantie / Rücknahme bzw. finanzielle Ansprüche für,
z.B. Folgedefekte, ausdrücklich abgelehnt!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:
Durch Höchstgebot oder Sofortkauf beendete Auktionen stellen rechtsverbindliche Kaufverträge
lt. §156 BGB dar.
Dies bedeutet, das der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG)
kein Rücktrittsrecht genießt.
Evtl. verwendete Produkt-, Lizenz-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der entsprechenden Markeninhaber
und werden nur genannt, weil sie Bestandteil der Beschreibung des jeweiligen Artikels sind.
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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollten irgendwelche Inhalte meines Angebots oder fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen
oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG,
um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden,
ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen
und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung,
insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.