VITALmaxx-Vibrationstrainer

Bestellnummer: 158272

3 in 1: Trainiert Flexibilität, Koordination & Balance
Vergessen Sie überfüllte und stickige Fitness-Studios und trainieren Sie jetzt ganz einfach zu Hause! 
Der „VITALmaxx“ Vibrationstrainer bringt Sie "in Schwung" und fordert Flexibilität, Koordination & Balance 
von Ihrem Körper!

Einfach einschalten und loslegen - bei 10 voreingestellten Programmen ist für nahezu jeden Fitness-Level 
das passende Workout dabei. Die stabile Vibrationsplatte bietet rutschfesten Halt für verschiedene Übungen 
mit und ohne Expanderbändern – ideal für das gezielte Training aller Muskelgruppen! 99 individuell einstellbare Geschwindigkeitsstufen für jedes Training die richtige Vibrationsstärke und dank des LED-Displays behalten Sie 
immer den Überblick über Trainingszeit und Geschwindigkeit.

Der „VITALmaxx“ Vibrationstrainer lässt sich bequem per Fernbedienung steuern – für optimalen Bedienkomfort. 
Starten Sie jetzt mit Ihrem ganz persönlichen Fitness-Programm!

Für ein vielseitiges Vibrationstraining
Kompakter Vibrationstrainer für das Ganzkörpertraining zu Hause
Trainiert Flexibilität, Koordination und Balance
99 Vibrationsstufen individuell einstellbar, 10 Programme voreingestellt
LED-Display zur Anzeige von Vibrationsgeschwindigkeit, Zeit und Programm
Stabile, rutschfeste Standfläche
Mit Fernbedienung für optimalen Bedienkomfort
Inkl. Expanderbändern mit Griffen
Inkl. Übungsposter

Farbe: Schwarz
Material: Stahl, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere
Maße: B x H x T ca. 61 x 11,5 x 41 cm
Länge Kabel ca. 150 cm

Inhalt
Inkl. 2 Expanderbändern mit Griffen, Fernbedienung, Netzkabel und Bedienungsanleitung
Tragkraft: Max. 120 kg
Leistung: 200 Watt
Sonstige Hinweise
Hersteller-Artikel-Nummer: 02753


Artikelzustand Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)Zustandsbeschreibung: 
Der Artikel ist originalverpackt. Die Originalverpackung ist unter Umständen beschädigt. 
Der Originalkarton kann unter Umständen bereits geöffnet worden sein.



 Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Müllentsorgung

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:

Für die Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie von uns einen Rücksendeschein von Hermes. Sie können das Altgerät in jedem Hermesshop abgeben. Die Rücksendung erfolgt kostenlos.

Für die Rückgabe eines Altgerätes kontaktieren Sie uns.

3. Hinweis zum Datenschutz:

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole:

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Müllentsorgung

3. Fahrzeugbatterien:

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.