Blomus LED Stehleuchte -STAGE- White Size L 66183 Stehlampe weiß Designerlampe

Inspiriert von vertikalen Skulpturen und dem klassischen Mikrofonständer hat das Design- und 
Architektur Studio AD Miller aus Los Angeles, USA, eine auf das Wesentliche reduzierte Leuchten-Serie 
erschaffen.

Diese Serie namens STAGE besteht aus einer Schreibtisch- sowie einer Standleuchte. Trotz ihrer filigranen Erscheinung weisen die schlanken LED-Leuchten einen sicheren Stand auf. Ob helles Licht zum konzentrierten Arbeiten oder eine stimmungsvolle Hintergrundbeleuchtung – die 3 voreingestellten Helligkeitsstufen und die zusätzliche Funktion der Dimmbarkeit lassen hierbei keine Wünsche offen, denn hier ist moderne LED Lichttechnik integriert. Zeitlose Ästhetik und ein schönes Detail: angeschlossen wird die Leuchte mit einem Textilkabel.

Mit einem überdimensionalen Rad ist überdies eine einfache Einstellung des Leuchtwinkels möglich. Durch die verschiedenen Neigungswinkel der zylindrischen Lichtquelle kann im Handumdrehen eine blendfreie direkte und indirekte Beleuchtung erzeugt werden.

Stage ist in drei diskret eleganten Farben erhältlich, die der allgemeinen blomus-Ästhetik entsprechen, und in zwei Versionen - einer Tischleuchte und einer klassischen Stehleuchte mit schwerem, rundem Sockel, der für Stabilität sorgt.

STAGE Standleuchte: beschichtetes Aluminium, Textilkabel
3 voreingestellte Helligkeitsstufen schaltbar und dimmbar
Betriebsspannung: 100-240 V · Lichtstrom: 115 Lumen · Lichtfarbe: 2700 K
Schutzklasse: II · Energieeffizienzklasse: F · Schutzart: IP20 · Leuchtmittel: LED
Länge Stromkabel: 180 cm · Leistung: 8 W

Designer:Adam Miller
Artikel Nr.:66183
Farbe:White
Material:Aluminium, Kunststoff
Höhe:1300 mm
Breite:220 mm
Länge:220 mm
Größe:L
Outdoor geeignet:Nein
Energie-Effizienz:F
Schutzart:IP 20
Schutzklasse:II
Länge Zuleitung:180 cm
Lichtfarbe:Warm white
Lumen gesamt:115
Spannung:100-240 V
Kelvin:2700



Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Müllentsorgung

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:

Für die Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie von uns einen Rücksendeschein von Hermes. Sie können das Altgerät in jedem Hermesshop abgeben. Die Rücksendung erfolgt kostenlos.

Für die Rückgabe eines Altgerätes kontaktieren Sie uns.

3. Hinweis zum Datenschutz:

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole:

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Müllentsorgung

3. Fahrzeugbatterien:

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.