Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universiteat Kiel, 2008.
Mit dem Ziel, den deutschen Markt für Asset-Backed Securities (ABS) zu fördern und zu verbessern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 das Refinanzierungsregister (§§ 22a bis 22o KWG) geschaffen. Nunmehr können u.a. Grundpfandrechte, auf deren Übertragung ein Anspruch besteht, insolvenzfest in ein Refinanzierungsregister eingetragen werden. Insbesondere der Bereich der True-Sale Mortgage-Backed Securities sollte von den neuen Regelungen profitieren. Das Problem der mangelnden Insolvenzfestigkeit, das den bisherigen Treuhandabreden zwischen dem die Forderungen veräußernden Unternehmen und dem Erwerber der Forderungen anhaftete, wird durch die neuen Regelungen weitestgehend beseitigt. In Bezug auf den Treuhänder einer ABS-Transaktion hat das Refinanzierungsregister keine grundlegenden Änderungen bewirkt. Dieser kann auch weiterhin in die Transaktionen eingebunden werden. Beschränkungen ergeben sich allerdings, soweit es sich - und dies ist überwiegend der Fall - bei dem Treuhänder nicht um einen Übertragungsberechtigten im Sinne des § 22d Abs. 2 Ziff. 1 KWG handelt. Der Treuhänder kann dann nur auf schuldrechtlicher Basis oder über eine Verpfändung der Vermögensgegenstände der Zweckgesellschaft legitimiert werden.
Der Autor: Hendrik Aßmus wurde 1980 in Kiel geboren und begann 2001 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Während des Studiums absolvierte er unter anderem ein Semester an der Copenhagen-Business-School in Kopenhagen und spezialisierte sich im Studium auf Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht. Nach Abschluss des Studiums im Herbst 2006 begann er die Arbeit an seiner Promotion, die er 2008 vollendete. Seit Mitte 2007 ist der Autor Referendar bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Aus dem Inhalt : Refinanzierungsregister - Beteiligte an Asset-Backed Securities -