Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
- Mehrwegverpackungen
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Entsorgung leerer Dosen/Schaumdosen
Der Gesetzgeber hat gebrauchte Dosen/PU-Schaumdosen als gefährlichen Abfall eingestuft und deren stoffliche Verwertung vorgeschrieben. Eine Entsorgung über den Restmüll oder über die Entsorgungswege ist nicht zulässig. Gebrauchte, restentleerte Dosen/PU-Schaumdosen können Sie unentgeltlich während der Öffnungszeiten bei uns abgeben oder bei einer kommunalen Sammelstelle.
Je nach Produkt können Sie die entleerten Dosen/PU-Schaumdosen über PDR oder über Interzero abholen und entsorgen lassen. Bitte beachten Sie das entsprechende Symbol auf der Dose.
- pdr/pu-schaumdosen-recycling/einzeldosen-abgeben/ bzw.
- interzero/fileadmin/PDF/Broschueren_und_Informationsmaterial/Formular_ISD_Entsorgung-Transportverpackungen