Relingträger Aurilis Trek CC für Skoda Fabia II SW Kombi 5Türer ab 07

Relingträger Aurilis Trek CC für Skoda Fabia II SW Kombi 5Türer ab 07


Beschreibung

  • passend für Skoda Fabia II SW (Kombi 5 Türer) ab 2007
  • hochwertiger kompletter Dachträger mit allen Befestigunteilen
  • Ladekapazität: max. 100kg (entsprechend der maximalen Dachbelastung)
  • leicht verständliche ausführliche Montageanleitung liegt bei
  • werkzeuglose Montage, abschließbar, TÜV-geprüft durch TÜV Süd
Relingträger Aurilis Trek CC Skoda Fabia II SW (Kombi 5 Türer) ab 2007 TÜV/GS 100kg


Qualitativ hochwertiger und flexibel einsetzbarer Relingträger aus hochwertigem, robustem Stahl, der schnell montiert werden kann und für einen optimalen und sicheren Halt sorgt.

verwendbar für:
Fahrzeug: Skoda
Modell: Fabia II SW (Kombi 5 Türer)
Baujahr: ab 2007

Ausstattung:
Grundträger für Fahrzeuge mit Dachreling
hochwertiger kompletter Dachträger mit allen Befestigunteilen
hochwertiger hochwertiger kompletter Dachträger mit allen Befestigunteilen
abschließbar mit 4 Schlössern
doppelter Korrosionsschutz
2 Stangen mit den kompletten Befestigunteilen
alle gängigen Aufsätze (Fahrradträger, Skiträger, Dachkörbe, Dachboxen, etc.) bekannter Hersteller sind montierbar
Maße: 1130 x 22 x 32 mm (L x H x B)
sehr stabiles hochwertiges Stahlrohr
leicht verständliche ausführliche Montageanleitung liegt bei
ohne Werkzeug montierbar
Ladekapazität: max. 100kg (entsprechend der maximalen Dachbelastung)
TÜV/GS geprüft TÜV SÜD Zertifikatsnummer Z1 13 06 82270 006

LIEFERUNG/VERSANDKOSTEN


Wir liefern alle Waren direkt mit DHL, DPD, GLS oder per Spedition. Sollten Sie nicht zu Hause sein, können Sie die Ware bequem und einfach vom nahegelegenen Postamt abholen oder der Spediteur bzw. GLS oder DPD setzt sich mit Ihnen in Verbindung oder hinterlässt eine Nachricht im Briefkasten. Es fallen bei Mehrfachbestellungen nur 1x die höchsten Versandkosten an. Eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertssteuer erhalten Sie automatisch per Mail. Der Angebotspreis enthält 19% MwSt.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien:


Hinweise zur Entsorgung von Batterien Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch bei dem Verkäufer unentgeltlich zurückgegeben werden. Der Verkäufer weist darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Das folgende Symbol

bedeutet, dass die entsprechend gekennzeichnete Batterie nicht mit dem Hausabfall entsorgt werden darf. Unter dem Symbol befindliche Abkürzungen bedeuten: Cd : mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Pb : mehr als 0,004 Masseprozent Blei Hg : mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

powered by plentymarkets