Filzpappe blau oder grau


Schützen Sie mit nur einer Rolle 100m² freie Fußbodenfläche! Das heißt, Sie zahlen für perfekten Schutz, ersparte Reinigung und Schäden weniger als 1 Euro pro m²!

LIEFERFORM

1 Rolle à 100 m (blau oder grau / je nach Lagerbestand)

EIGENSCHAFTEN

  • 250 g/qm
  • Neuware
  • optimaler Schutz für Parkettböden
  • optimaler Schutz für Marmorböden
  • optimaler Schutz für PVC-Böden etc.
  • mehrfach verwendbar

ANWENDUNG

Die Verlegung ist kinderleicht und schnell gemacht! Sie bekommen die Filzpappe auf einer 1-Meter breiten Rolle. Sie brauchen nur entsprechend zimmerlange Bahnen abzurollen, abschneiden und aneinanderlegen. Die Fugen und Ränder können bei Bedarf mir breitem Gewebeklebeband zusammengeklebt werden. Ecken lassen sich sehr einfach mit einer Schere oder einem Teppichmesser herausschneiden. Je nach Verschmutzungsgrad können Sie die Filzpappe nach Trocknung mehrmals verwenden.

Aus logistischen Gründen nur Einzelversand möglich!

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.