Ottoseal S110 Das Premium-Bau-Silikon


Das neutralvernetzende Premium-Bau-Silikon OTTOSEAL® S 110 ist der Allrounder unter den OTTO-Dichtstoffen. Egal ob das Abdichten von Anschlussfugen an Fenstern und Türen, von Fugen an Fassaden, Metallbaukonstruktionen oder Profilitglas, aber auch für Dehnungs- und Anschlussfugen an Beton- und Porenbetonfertigteilen oder im Sanitärbereich, mit diesem Premium-Neutral-Silikon erreichen Sie immer ein perfektes und langlebiges Ergebnis. Außerdem ist OTTOSEAL® S 110 für die Glasfalzversiegelung an Holzfenstern geprüft und auch bestens geeignet für die Verfugung an Glaselementen.

LIEFERFORM

310 ml Kartusche  Farbe: bitte auswählen

EIGENSCHAFTEN

  • Hoch abriebfest und schlierenfrei nach ift-Richtlinie VE-04/2
    Schlierenfreie Reinigung
  • Fungizid ausgerüstet
    Widerstand gegen Schimmelbefall
  • Verträglich mit PVB-Folien entsprechend den Kriterien der ift-Richtlinie DI-02/1
    Geeignet bei der Verarbeitung von VSG
  • Nicht korrosiv
    Verursacht keine (Rost-) Korrosion bei ungeschützten Metalloberflächen
  • Sehr gute Haftung auf vielen Untergründen auch ohne Primer
    Oft primerlose Verarbeitung möglich, siehe Primertabelle im technischen Datenblatt
  • Ausgezeichnete Frühbeanspruchbarkeit
    Sicherheit im Produktionsprozess
  • Anstrichverträglich nach DIN 52452 (nicht überstreichbar)
    Keine Wechselwirkungen mit vorhandenen und angrenzenden Beschichtungen
  • Sehr gute Witterungs-, Alterungs- und UV-Beständigkeit
    Für langlebige Anwendungen im Innen- und Außenbereich

ANWENDUNG

  • Dehnungs- und Anschlussfugen an Beton- und Porenbetonfertigteilen
  • Abdichten von Fugen an Fassaden, Metallbaukonstruktionen
  • Abdichten von Anschlussfugen an Fenstern und Türen aus Holz, Metall und Kunststoff
  • Abdichten von Profilglas (z.B. Profilitverglasung)
  • Glasfalzversiegelung an Holzfenstern
  • Geeignet für die Verfugung an Glaselementen
  • Dehnungs- und Anschlussfugen im Sanitärbereich

 

Bitte beachten Sie, dass die abgebildete Farbe je nach Einstellung Ihres Monitors von der tatsächlichen Farbe abweichen kann. 

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.