Ottocoll M500 Premium-Hybrid-Kleb+Dichtstoff


Der Premium-Hybrid-Klebstoff OTTOCOLL® M 500 ist die ideale Wahl für elastische und spannungsausgleichende Klebungen zwischen unterschiedlichsten Materialien. Durch seine sehr guten Haftungs- und Verarbeitungseigenschaften lässt sich der Klebstoff auf vielen Untergründen, ohne die Vorbehandlung durch einen Primer, problemlos verwenden. Sogar auf feuchten Untergründen ist eine Klebung möglich. Im ausgehärteten Zustand ist der Klebstoff zudem extrem wasserbeständig.

LIEFERFORM

310 ml / 434 g PE-Kartusche Farbe bitte auswählen

EIGENSCHAFTEN

  • Extrem wasserbeständig - Für Klebungen mit hoher Wasserbelastung
  • Sehr gute Haftung auf vielen Materialien - Ohne Vorbehandlung auf vielen Materialien verwendbar
  • Natursteinverträglich - Verursacht keine Verfettung an Natursteinen
  • Haftet auch auf feuchten Untergründen
  • Elastisch - Gleicht Bewegungen aus
  • Überstreichbar / Überlackierbar - bitte Anwendungshinweise im technischen Datenblatt beachten
  • Silikonfrei
  • Isocyanatfrei

ANWENDUNG

  • Kleben von Stein, Naturstein und Keramik
  • Kleben von lackiertem und emailliertem Glas
  • Klebung von OTTOFLEX® Abdichtbahn / Abdicht- und Entkopplungsbahn im Überlappungsbereich sowie mit Zubehörteilen wie Dichtband, Abdichtungsecken und Dichtmanschetten (nach Anforderungen der ETAG 022 und geprüft nach AbP-Grundsätzen)
  • Kleben von Spiegeln auf Keramik, Glas, Kunststoff, Edelstahl, Aluminium, Holz, Beton etc.
  • Kleben von Fensterbänken, Fußbodenleisten, Zierleisten und Treppenstufen
  • Kleben im Karosserie- und Fahrzeugbau, Waggon- und Containerbau, Metall- und Apparatebau, Schiffsbau
  • Kleben im lebensmittelnahen Bereich
  • Kleben und Montieren unterschiedlichster Materialien wie Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Metalle und mineralische Untergründe

Bitte beachten Sie, dass die abgebildete Farbe je nach Einstellung Ihres Monitors von der tatsächlichen Farbe abweichen kann. 

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.