**Haftungsausschluss
Verwendete Markennamen und Typenbezeichnungen sind Bestandteil des Angebotes und
dienen ausschließlich der Beschreibung des Artikels.
(Alle Angaben sind Herstellerangaben und daher ohne Gewähr)
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie
sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich
verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im
Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien
abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit
Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie
ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben,
wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis
enthalten und wird neben dem Endpreis am
Artikel ausgewiesen.
Geben
Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9
BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt
haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit
wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben
haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene
Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen
nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die
Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke
quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.