GORI 21 WOOD-PRIMER


Der Spezialist gegen holzverfärbende Inhaltsstoffe. Für eine sehr gute Isolierwirkung gegen verfärbende Holzinhaltsstoffe.

GORI 21 ist eine wasserbasierte Spezialgrundierung auf Acrylatbasis für viele Oberflächen im Innen- und Außenbereich. Bei Holzoberflächen bietet die Grundierung eine isolierende Wirkung gegen wasserlösliche Inhaltsstoffe. Die Grundierung kann weiterhin als Rostschutzgrund für Eisenmetalle, sowie als Haftvermittler für schwierige Untergründe wie Zink, Aluminium und Kunststoff verwendet werden.

LIEFERFORM

0,75 L / 2,5 L / 5,0 L Blechdose Gebindegröße bitte auswählen Farbe: weiss matt

EIGENSCHAFTEN

  • Schnelle Trocknung und Isolierwirkung.
  • Bereits nach 6 Stunden überstreichbar.
  • Sperr - und Isoliergrund gegen verfärbende Holzinhaltsstoffe, bzw. Rückstände von getrocknete Wasserflecken, sowie Teer-, Ruß-, und Nikotinflecken.
  • Systemabgestimmt mit deckenden Gori Holz – und Lackfarben.
  • Alte norm. Geprüft nach EN 71, Teil 3. Sicherheit von Spielzeug nach Trocknung des Anstriches

ANWENDUNG

  • Außen und Innen.
  • Für nicht maßhaltige, begrenzt, maßhaltige und maßhaltige Holzbauteile aus holzinhaltsstoffreichem Holz.
  • Systemabgestimmt mit deckenden GORI Holz – und Lackfarben.
  • Nicht für die Behandlung von Bodenflächen geeignet.

DichteCa. 1,46 g/cm³
Festkörper53,6 % w/w
ViskositätLeicht thixotrop
Ph-Wert5 – 6,5
Geruch120 ml/m2 – 200 ml/m2 , 1 Liter reichen für 5 – 8 m2 . Genauen Verbrauch durch Probeanstrich ermitteln.
TrocknungStaubtrocken nach ca. 1 Stunde; überstreichbar nach ca. 6 Stunden (23°C/60% rel. Luftfeuchte). Untergrund – und Umgebungstemperatur dürfen + 7°C nicht unter – und 30°C nicht überschreiten. Bei niedrigen Temperaturen und/oder hoher Luftfeuchtigkeit wird die Trockenzeit verlängert. Probeanstrich durchführen.
WetterbeständigkeitMuss vor Nässe (Abwaschgefahr) geschützt werden. Nach der Trocknung der Beschichtung im Außenbereich sofort mit einem Deckanstrich beschichten.
LichtbeständigkeitGut.
VerdünnungUnverdünnt verwenden. Bei Bedarf (z.B. Spritzen) mit max. 5 % Wasser. Die Auftragsmenge dann entsprechend erhöhen
LagerfähigkeitIn nicht angebrochenen Gebinden > 3 Jahre haltbar. Gebinde nach Gebrauch gut verschließen. Kühl, trocken und frostfrei lagern und transportieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Bitte beachten Sie dass die abgebildete Farbe je nach Einstellung Ihres Monitors von der tatsächlichen Farbe abweichen kann.
  • Farbtöne können von den gezeigten Farbmustern abweichen. Dies ist abhängig von dem Farbton des Holzuntergrundes und der Trockenschichtdicke. Ein Probeanstrich ist empfehlenswert.
  • Wir verkleben alle Gebinde am Deckelrand mit Klebeband. Dies dient lediglich zur Transportsicherung und ist kein Grund zur Reklamation.
  • Lasuren, Öle und Wachse lassen den Untergrund durchscheinen. Deshalb ist die Wirkung der einzelnen Farbtöne auf verschiedenen Holzarten unterschiedlich.
  • Farbangaben und Farbtonaufdrucke sind unverbindlich. Farbabweichungen sind je nach Charge, Untergrund und Drucktechnik möglich. Der getrocknete Originalfarbton weicht vom im Gebinde befindlichen frischen Farbton ab.
  • Bei der Verarbeitung einzelner Gebinde auf einer Fläche sind Farbtonabweichungen möglich, daher die Gebinde bitte vorher miteinander vermengen.
  • Farblos eignet sich zum Mischen bei Wartungsanstrichen, um die Farbintensität aufzuhellen. Bei jedem Anstrich addieren sich die Farbpigmente in ihrer Farbwirkung – bei der Farbauswahl beachten.
  • Bei Nachpflege- und Renovierungsanstrichen daher immer einen etwas helleren Farbton (erreichbar durch mischen mit Farblos) auswählen.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.