Gori 88 Compact Lasur


Das Original in Transparent. Für Fenster, Außentüren, Holzfassaden, Dachuntersichten und mehr...

GORI 88 Compact Holzlasur ist eine lösemittelbasierte, tropfgehemmte Alkydharz-Holzlasur für alle maßhaltigen und begrenzt maßhaltigen Holzoberflächen im Außenbereich. Die offenporige und feuchtigkeitsregulierende Lasur bietet einen exzellenten UV- und Wetterschutz. Durch die tropfgehemmte Eigenschaft ist eine einfache und saubere Verarbeitung gewährleistet.

LIEFERFORM

0,75 L / 2,5 L / 5,0 L Blechdose Gebindegröße und Farbe bitte auswählen

EIGENSCHAFTEN

  • Exzellenter Witterungs-und UV-Schutz. 
  • Lösemittelhaltige Mittelschichtlasur. 
  • Kein Abblättern und Abplatzen. 
  • Tropfgehemmt –für einfache und saubere Verarbeitung. 
  • Offenporig, feuchtigkeitsregulierend, wasserabweisend. 
  • Sehr ergiebig. 
  • Beständigkeit der Oberfläche eines Fensteranstriches gegenüber Reinigungslösung, Reinigungsmitteln und Desinfektionsmittel nach VDL – Richtlinie 12, Pkt. 6.1, 6.2 (gemäß DIN 68861, Teil 1(Beanspruchungsgruppe 1B, Prüfdauer 1 h) in Verbindung mit EN 12720 geprüft. Hierdurch ist der Nachweis für die Eignung der Fensterbeschichtung in Großküchen, Gaststätten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. erbracht. 

ANWENDUNG

  • Außen. 
  • Für lasierende, wetterbeständige Anstriche von allen Laub- und Nadelhölzern. 
  • Holzfassaden: z.B. Stülpschalung, Boden - Deckelverschalung, Holzschindelverkleidungen, Dachuntersichten, Fachwerkbalken etc. 
  • Für maßhaltige und begrenzt maßhaltige Holzbauteile (Fenster und Außentüren) geeignet. 
  • Nicht auf Terrassen - und Balkonböden, Gartenparkett etc. anwenden. 

  • Bitte beachten Sie dass die abgebildete Farbe je nach Einstellung Ihres Monitors von der tatsächlichen Farbe abweichen kann.
  • Farbtöne können von den gezeigten Farbmustern abweichen. Dies ist abhängig von dem Farbton des Holzuntergrundes und der Trockenschichtdicke. Ein Probeanstrich ist empfehlenswert.
  • Wir verkleben alle Gebinde am Deckelrand mit Klebeband. Dies dient lediglich zur Transportsicherung und ist kein Grund zur Reklamation.
  • Lasuren, Öle und Wachse lassen den Untergrund durchscheinen. Deshalb ist die Wirkung der einzelnen Farbtöne auf verschiedenen Holzarten unterschiedlich.
  • Farbangaben und Farbtonaufdrucke sind unverbindlich. Farbabweichungen sind je nach Charge, Untergrund und Drucktechnik möglich. Der getrocknete Originalfarbton weicht vom im Gebinde befindlichen frischen Farbton ab.
  • Bei der Verarbeitung einzelner Gebinde auf einer Fläche sind Farbtonabweichungen möglich, daher die Gebinde bitte vorher miteinander vermengen.
  • Farblos eignet sich zum Mischen bei Wartungsanstrichen, um die Farbintensität aufzuhellen. Bei jedem Anstrich addieren sich die Farbpigmente in ihrer Farbwirkung – bei der Farbauswahl beachten.
  • Bei Nachpflege- und Renovierungsanstrichen daher immer einen etwas helleren Farbton (erreichbar durch mischen mit Farblos) auswählen.
DichteCa. 0,9 g/ml.
Festkörper40 – 45 % w/w
ViskositätGelartig.
GlanzgradSeidenglänzend.
GeruchTestbenzin und Alkydharz. Nach dem Trocknen geruchlos.
VerbrauchLasierend: ca. 80 ml/m2. 1 Liter reicht für ca. 13 m². Genauen Verbrauch durch Probeauftrag ermitteln.
TrocknungszeitStaubtrocken nach ca. 3 Stunden. Überstreichbar nach Staubtrocken nach ca. 3 Stunden. Überstreichbar nach ca. 24 Stunden (23°C / 60 % rel. Luftfeuchtigkeit). Bei niedrigen Temperaturen und/oder hoher Luftfeuchtigkeit wird die Trocknungszeit verlängert. Bei gewissen Holzarten (z.B. Tropenhölzer, Eiche etc.) können Holzinhaltstoffe die Trocknung verzögern. Probeanstrich durchführen.
WetterbeständigkeitBildet auf dem Holz einen lasierenden, dauerhaften und widerstandsfähigen Anstrich.
LichtbeständigkeitGute Lichtbeständigkeit.
AlkalibeständigkeitNach Durchhärtung der Beschichtung gegeben.
Biozide WirkungKeine chemische Holzschutzwirkung, Filmschutz vorhanden.
VerdünnungUnverdünnt verwenden.
LagerfähigkeitIn nicht angebrochenen Gebinden > 5 Jahre haltbar. Gebinde nach Gebrauch gut verschließen. Kühl, trocken und frostfrei lagern und transportieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.