18L Presstuch Obstpresse Maischepresse Wein Apfelpresse Beerenpresse

• 18 Liter Presstuch
• für gängige Beerenpressen
• Material Polyester
• Ø280 mm / Höhe 580 mm

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 30164-1 angeben.


18 Liter Presstuch für die Fruchtpresse.

Das Presstuch ist ausgelegt für das maximale Fassungsvermögen der Fruchtpresse von 18 Liter.

Beachten Sie die Regeln zur Verwednung der Beerenpresse:
Je nach Maische (stark zerkleinertes Obst) ist ein korrekter Pressvorgang schnell und einfach möglich.
Jede Obstart benötigt eine eigene Art der Vorbereitung.

Weintrauben sollten vorher aufgebrochen werden. Dies kann mit einer Obstmühle oder per Hand erfolgen. Kernobst muss vorher entkernt werden. Die Menge der Saftausbeute ist natürlich abhängig vom Wassergehalt des Obstes und nicht vom Kraftaufwand des Bedieners. Bei richtiger Vorbereitung des Obstes, lässt sich leicht mit einer Hand pressen.

Bei allen Pressen dieser Bauart ist es nicht möglich ganze Früchte zu pressen. Es muss eine Maische (stark zerkleinertes Obst) hergestellt werden, sonst ist ein erfolgreicher Pressvorgang nicht möglich. Eine Wein- oder Obstpresse ist nicht mit einem Entsafter zu vergleichen. Beide Produkte funktioneren komplett unterschiedlich. Weintrauben z.B. kann man nicht in einem Entsafter verarbeiten, weil die Kerne zerstört und Bitterstoffe freigesetzt werden. Nur bei einer Obstpresse bleiben die Kerne unversehrt und der Saft kann zu Wein verarbeitet werden.

Äpfel, Birnen und andere Obstsorten müssen vor dem Pressen zu Maische verarbeitet werden. Ganze, halbe und geviertelte Früchte können nicht gepresst werden. Dafür sind Spindelpressen nicht ausgelegt.
sku30164-1
Nettogewicht in kg0.0400
MaterialPolyester
Farbeweiß
HerstellerWilTec
ArtikelObstpresse
ProduktartTeichfilter Set
Ersatzteil für Artikelnr.30164
AbmessungenØ280 mm / Höhe 580 mm


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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