OLYMPIA Aktenvernichter Shredder für Papier CDs und Kreditkarten Schwarz PS38CD

OLYMPIA Aktenvernichter Shredder für Papier CDs und Kreditkarten Schwarz PS38CD

OLYMPIA Aktenvernichter Shredder für Papier CDs und Kreditkarten Schwarz PS38CD


PRODUKTBESCHREIBUNG

Der OLYMPIA PS 38 CD Aktenvernichter ist ein Gerät, das dazu dient, Papier, CDs und Kreditkarten sicher und effektiv zu vernichten. Hier sind die wichtigsten Eigenschaften und Funktionen des Aktenvernichters im Detail aufgeführt:

  • Aktenvernichter für Papier, CDs und Kreditkarten: Der Aktenvernichter ist in der Lage, Papier, CDs und Kreditkarten zu vernichten und somit die Datensicherheit zu gewährleisten.
  • Schneideart: Der OLYMPIA PS 38 CD Aktenvernichter arbeitet mit einem Streifenschnittverfahren, bei dem die Papierdokumente in 6 mm breite Streifen geschnitten werden. CDs und Kreditkarten werden in 4 Streifen mit ca. 30 mm breiten Streifen geschnitten.
  • Sicherheitsstufe P2 nach DIN 66399: Der Aktenvernichter erfüllt die Sicherheitsanforderungen der DIN 66399 und hat die Sicherheitsstufe P2, was bedeutet, dass die Dokumente in kleine Streifen geschnitten werden.
  • Kapazität pro Schneidevorgang: Der Aktenvernichter kann bis zu 8 Blätter (80 g/m²) auf einmal schneiden.
  • Entstehende Schneidereste: Bei Papierdokumenten entstehen 6 mm breite Streifen, bei CDs und Kreditkarten 4 Streifen mit ca. 30 mm breiten Streifen.
  • Kapazität des mitgelieferten Papierkorbes: Der Papierkorb hat eine Kapazität von 9 Litern.
  • Mülltrennung: Es gibt einen separaten Auffangbehälter für den CD-Schnitt.
  • Qualitätsstahlschneidewerk: Das Schneidewerk des Aktenvernichters ist aus hochwertigem Stahl gefertigt und gewährleistet eine lange Lebensdauer.
  • Antriebsmotor mit Überhitzungsschutz: Der Aktenvernichter verfügt über einen Antriebsmotor mit Überhitzungsschutz, der eine lange Lebensdauer gewährleistet.
  • Automatische Start- und Stoppfunktion durch 1 Sensor: Der Aktenvernichter startet automatisch, wenn Papier in die Eingabeöffnung eingeführt wird, und stoppt automatisch, wenn der Schneidevorgang abgeschlossen ist.
  • Rücklauffunktion: Es gibt eine Rücklauffunktion, die es ermöglicht, Papierstaus zu vermeiden.
  • Eingabebreite des Papierschneidewerks: Die Eingabebreite des Papierschneidewerks beträgt bis zu 220 mm.
  • Kontinuierliche Laufzeit: Der Aktenvernichter kann bis zu 3 Minuten lang kontinuierlich betrieben werden, bevor er eine Abkühlzeit benötigt.
  • Spannungsversorgung: Der Aktenvernichter wird mit 220-240 V, 50 Hz, 1A, 230 Watt betrieben.
  • Geräusch: Der Aktenvernichter erzeugt beim Betrieb einen Geräuschpegel von 72 dB.

Insgesamt ist der OLYMPIA PS 38 CD Aktenvernichter ein robustes und zuverlässige Lösung für die Vernichtung von vertraulichen Dokumenten, CDs und Kreditkarten. Mit seiner Sicherheitsstufe P2 und dem hochwertigen Stahlschneidewerk bietet er eine zuverlässige und schnelle Möglichkeit, sensible Daten sicher zu vernichten. Durch die automatische Start- und Stoppfunktion sowie die Rücklauffunktion ist die Bedienung des Aktenvernichters einfach und sicher. Der mitgelieferte Papierkorb mit 9 Litern Fassungsvermögen ermöglicht eine effektive Mülltrennung, während der separate Auffangbehälter für den CD-Schnitt zusätzliche Sicherheit bietet. Mit einer Eingabebreite von bis zu 220 mm und einer kontinuierlichen Laufzeit von 3 Minuten ist der Aktenvernichter für den Einsatz im Büro oder zu Hause geeignet.

Technische Daten

  • Aktenvernichter für Papier, CDs und Kreditkarten
  • Schneideart: Streifenschnitt, 6 mm breite Streifen
  • Sicherheitsstufe P2 nach DIN 66399
  • Kapazität pro Schneidevorgang: bis zu 8 Blätter (80 g/m²)
  • Entstehende Schneidereste: bei Papier: 6 mm breite Streifen, bei CDs und Kreditkarten 4 Streifen mit ca. 30 mm breiten Streifen

2018-01-18 09:27 - 0

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Unser Ziel ist es Ihnen einen 5 Sterne Service zu bieten und Sie zu 100% zufrieden zu stellen. Sollte dies einmal nicht der Fall gewesen sein, dann geben Sie bitte nicht vorschnell eine nicht positive Bewertung für uns ab, sondern wenden sich an unseren Kundenservice. Erst wenn unser Kunde zufrieden ist, können wir es auch sein.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Batterieverordnung

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Die Adresse finden Sie in den Rechtlichen Angaben zum Verkäufer

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“


Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden,
um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen,
die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort
auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

3. Hinweise zu der Entsorgung von Altgeräten :

Gemäß dem ElektroG in der aktuell gültigen Fassung können Sie Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm auf dem Postweg zur Entsorgung zu uns senden, auch wenn Sie diese nicht bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten.

Die Entsorgung von Geräten mit einer Kantenlänge von größer 25 cm übernehmen wir, wenn Sie ein gleichwertiges Gerät bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt auch hier 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Gewichts oder der maximalen Maße wenden Sie sich bitte direkt an uns.

4. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone),
die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

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