Nach dem Gefahrübergang
Wir empfehlen Ihnen, das Produkt unmittelbar nach Rückreise bzw. Rückerhalt eines Transportes auf allfällige Schäden zu untersuchen, und solche unverzüglich dem Frachtführer (z.B. Flug-, Bahngesellschaft) zu melden. Der Koffer besitzt keine Herstellergarantie. Gewährleistung definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Eine Gewährleistung deckt also keine Schäden ab, die durch Unfälle, Abrieb, Aussetzung gegenüber extremen Temperaturen, Lösungsmitteln, Säuren, Wasser, normaler Abnutzung, unsachgemässen Gebrauch, unsachgemässe Pflege, oder unsachgemässer Handhabung durch den Spediteur (z.B. durch Fluggesellschaften) verursacht werden.
Bei aufgegebenem Reisegepäck bei der Fluggesellschaft besteht eine verschuldensunabhängige Haftung. Die Rechtslage besagt nämlich, dass die Fluggesellschaft für den Koffer verantwortlich ist, sobald der Passagier ihn am Schalter aufgibt. Wird der Koffer dabei beschädigt, so haftet die Airline und der Passagier hat ein Recht auf Schadensersatz. Wird Ihr Gepäck in Obhut der Fluggesellschaft beschädigt, so müssen Sie zunächst einen Schadensbericht einreichen (Property Irregularity Report). Diese ist bei den meisten Fluggesellschaften auf der Website zu finden und herunter zu laden. Wenn die ausführende Fluggesellschaft nicht dieselbe ist wie die, bei der Sie den Flug gebucht haben (code share), müssen Sie den Schaden bei beiden Fluggesellschaften einzeln melden. Neben der Entschädigung durch die Fluggesellschaft, können Sie ebenfalls versuchen eine Entschädigung von Ihrer Reiseversicherung zu erhalten.