Allgemeine Informationen
TRAK+ Spurverbreiterung DRM.
Einfach und schnell wie ein Radwechsel
Die Spurverbreiterungen werden mittels der mitgelieferten Befestigungsmuttern an den Original-Stehbolzen auf der Achsanlagefläche befestigt. Die Befestigung der Räder erfolgt mit dem vorhandenen Befestigungsmaterial.
Eloxierter Korrosionsschutz
Gefertigt aus Aluminiumlegierung mit hochwertigem Korrosionsschutz im Eloxal-Verfahren als Spezialbeschichtung gemäß Salzsprühtest nach DIN 50021.
Achtung
Einmal montierte oder gebrauchte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Einbau die Passgenauigkeit am Fahrzeug und kontrollieren Sie bitte die Angaben entsprechend Gutachten oder ABE.
Hinweis
Bei diesen Fahrzeugen sind Halteklammern bzw.-schrauben auf den Bremsscheiben oder -trommeln zu entfernen, wenn unsere Spurverbreiterungen hierfür keine Aussparungen aufweisen. Nur über Sonderabnahme/Einzeleintragung möglich. Es liegt lediglich ein Gutachten über die Betriebsfestigkeit von Fahrzeugteilen vor, Export. Maßgeblich für die Zulässigkeit ist das jeweils gültige Teilegutachten bzw. die jeweils gültige ABE. Bitte achten Sie hier besonders auf die freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug.
Hersteller Hinweis(e)
• 11, • E.
Lieferumfang
- 2 Spurverbreiterungen mit 8 Befestigungsmuttern
Technische Informationen
Hersteller | H&R |
System | DRM |
Anzahl Löcher | 4 |
Lochabstand (Lochkreis) | 114,3 mm |
Mittenloch [mm] | 67,1 mm |
ET-Grenze | siehe Gutachten |
Schraubengewinde | M12 x 1,5 |
Dicke [mm] | 25 mm |
Farbe | silber |
Beschränkung
Beschränkung | Nicht für Fahrzeuge mit Stahlfelge. |
Achse
Vorderachse, Hinterachse.
Genehmigungen
TÜV-Gutachten (§19.3), kostenlos downloaden auf www.h-r.com.
Bauart
Trak+ Wheel Spacers.
Passend
rechts, links
Wichtig
Hinweis 11: Bei diesen Fahrzeugen sind Halteklammern bzw. -schrauben auf den Bremsscheiben oder -trommeln zu entfernen, wenn unsere Spurverbreiterungen hierfür keine Aussparungen aufweisen.
Spurverbreiterung
50 mm pro Achse, 25 mm pro Rad.
Fahrzeugliste
passend, u. a. für Typ(en):Hyundai Accent II Stufenheck LC
Typ | Produktionszeitraum | Motor ( | ||
---|---|---|---|---|
1.3 | 2000 bis 2005 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.3 | 2000 bis 2005 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.5 | 1999 bis 2002 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.5 | 1999 bis 2002 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.5 | 2000 bis 2005 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.5 | 2000 bis 2006 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.5 CRDi | 2002 bis 2005 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.5 LPG | 2000 bis 2006 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung | ||||
1.6 | 2002 bis 2005 | |||
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich • Export: Nicht für Straßenverkehr • Zulassungsart: nur mit Sondergenehmigung |