H&R TRAK+ Spurverbreiterung DRM 50 mm pro Achse u. a. für Hyundai Accent II Stufenheck LC, Baujahre 1999 bis 2006

H&R TRAK+ Spurverbreiterung DRM 50 mm pro Achse u. a. für Hyundai Accent II Stufenheck LC, Baujahre 1999 bis 2006

TRAK+ Spurverbreiterung DRM als Set mit 50 mm pro Achse

      Allgemeine Informationen

TRAK+ Spurverbreiterung DRM.

Einfach und schnell wie ein Radwechsel

Die Spurverbreiterungen werden mittels der mitgelieferten Befestigungsmuttern an den Original-Stehbolzen auf der Achsanlagefläche befestigt. Die Befestigung der Räder erfolgt mit dem vorhandenen Befestigungsmaterial.
Eloxierter Korrosionsschutz

Gefertigt aus Aluminiumlegierung mit hochwertigem Korrosionsschutz im Eloxal-Verfahren als Spezialbeschichtung gemäß Salzsprühtest nach DIN 50021.

      Achtung

Einmal montierte oder gebrauchte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Einbau die Passgenauigkeit am Fahrzeug und kontrollieren Sie bitte die Angaben entsprechend Gutachten oder ABE.

      Hinweis

Bei diesen Fahrzeugen sind Halteklammern bzw.-schrauben auf den Bremsscheiben oder -trommeln zu entfernen, wenn unsere Spurverbreiterungen hierfür keine Aussparungen aufweisen. Nur über Sonderabnahme/Einzeleintragung möglich. Es liegt lediglich ein Gutachten über die Betriebsfestigkeit von Fahrzeugteilen vor, Export. Maßgeblich für die Zulässigkeit ist das jeweils gültige Teilegutachten bzw. die jeweils gültige ABE. Bitte achten Sie hier besonders auf die freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug.

      Hersteller Hinweis(e)

• 11, • E.

      Lieferumfang

  • 2 Spurverbreiterungen mit 8 Befestigungsmuttern

      Technische Informationen

HerstellerH&R
SystemDRM
Anzahl Löcher4
Lochabstand (Lochkreis)114,3 mm
Mittenloch [mm]67,1 mm
ET-Grenzesiehe Gutachten
SchraubengewindeM12 x 1,5
Dicke [mm]25 mm
Farbesilber

      Beschränkung

BeschränkungNicht für Fahrzeuge mit Stahlfelge.

      Achse

Vorderachse, Hinterachse.

      Genehmigungen

TÜV-Gutachten (§19.3), kostenlos downloaden auf www.h-r.com.

      Bauart

Trak+ Wheel Spacers.

      Passend

rechts, links

      Wichtig

Hinweis 11: Bei diesen Fahrzeugen sind Halteklammern bzw. -schrauben auf den Bremsscheiben oder -trommeln zu entfernen, wenn unsere Spurverbreiterungen hierfür keine Aussparungen aufweisen.

      Spurverbreiterung

50 mm pro Achse, 25 mm pro Rad.

      Fahrzeugliste

passend, u. a. für Typ(en):
Hyundai Accent II Stufenheck LC

TypProduktions­zeitraumMotor (ccm / kW / PS)
1.32000 bis 20051341 ccm55 kW75 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.32000 bis 20051341 ccm63 kW86 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.51999 bis 20021495 ccm73 kW99 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.51999 bis 20021495 ccm75 kW102 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.52000 bis 20051495 ccm66 kW90 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.52000 bis 20061495 ccm69 kW94 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.5 CRDi2002 bis 20051493 ccm60 kW82 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.5 LPG2000 bis 20061495 ccm69 kW94 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung
1.62002 bis 20051599 ccm77 kW105 PS
↪︎ Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlichExport: Nicht für StraßenverkehrZulassungsart: nur mit Sondergenehmigung