XPOtool Stelzlager Stellfüße Terassenbau Zubehör verschiedene Ausführungen

Die XPOtool Stelzlager sind bestens als Unterkonstruktion für die Installation von Kunststoff- oder Holzterassen geeignet. Auch als Unterbau für kleine Gartenhütten, Geräteschuppen und Gewächshäuser finden sie Anwendung. Sie bilden ein stabiles Fundament für die Verlegung von Terassendielen und -platten.
Die Stellfüße sind höhenverstellbar. So lassen sich auch Gefälle und größere Unebenheiten im Boden ausgleichen. Der Höhenausgleich liegt zwischen 18 und 30 mm/ 30-60mm/ 60-140mm/ 140-220/ und lässt sich präzise einstellen und andie Höhenunterschiede anpassen.

Die Verstellfüße sind aus robustem, für den Außenbereich geeigneten Polypropylen-Kunststoff und zeichnen sich durch eine besonders hohe Traglast von bis zu 2700 kg aus. Das langlebige Material ist zudem witterungsbeständig und unempfindlich gegenüber Frost, Hitze, Schnee und Regen. Bei einer Verlegung der Bretter und Planken auf den Balkenlagern kann zudem Wasser auf der Terassenoberfläche besser abfließen.
Die XPOtool Stelzlager sind ideal für eine schnelle und einfache Montage von Veranden und Terassen, unabhängig vom vorhandenen Untergrund. Die Stelzstangen werden ohne Schrauben geliefert.

Die XPOtool Schrauben M3.5x20 mm T15 sind ideal für alle anfallenden Schraubarbeiten und insbesondere zur Befestigung von Montageclips beim Verlegen von Terassendielen geeignet.
Die Schrauben sind aus hochwertigem, rostfreien Edelstahl gefertigt. Daher sind sie langlebig sowie witterungsbeständig und müssen nach der Montage in der Regel nicht mehr ausgetauscht werden. So ist für eine lange Lebensdauer sowohl im Inneren des Hauses, als auch draußen auf der Terrasse oder im Garten gesorgt.
Mit den XPOtool Schrauben M3.5x20 T15 lässt sich alles problemlos Festschrauben und langfristig an Ort und Stelle fixieren, egal ob Deckenlampe oder Terassenboden. Wählbar in silberfarben oder schwarz.
 
 


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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