2024-08-09 06:55 - 373866152680
Olympia Geldzähler NC520plus UV MG Geldscheinzähler Banknotenzähler Geldprüfer

Olympia Geldzähler NC520plus UV MG Geldscheinzähler Banknotenzähler Geldprüfer

Olympia Geldzähler NC520plus UV MG Geldscheinzähler Banknotenzähler Geldprüfer


PRODUKTBESCHREIBUNG

Der Olympia Geldscheinprüfer NC-520 Plus ist ein zuverlässiges Gerät, das die Echtheit von Banknoten anhand der Prüfmerkmale UV-Empfindlichkeit und magnetische Tinte überprüfen kann. Es ist mit Sensoren ausgestattet, deren Empfindlichkeit individuell in 9 Stufen einstellbar ist. Das Gerät kann Banknoten aller Währungen zählen, die über diese Merkmale verfügen und eine Größe von 50 x 110 mm bis 90-185 mm haben. Die Zählgeschwindigkeit beträgt 1000 Geldscheine pro Minute.

Das Gerät verfügt über einen automatischen oder manuellen Zählstart und ein Zählstopp von 1 bis 999 kann gewählt werden. Das vorherige Zählergebnis wird auf dem gut lesbaren und hintergrundbeleuchteten LC-Display angezeigt. Auch ein freier Zählmodus ist möglich, wenn die Prüfsensoren ausgeschaltet sind. Es kann auch gewählt werden, ob beanstandete Noten im Gesamtergebnis mitgezählt werden sollen.

Der Geldscheinprüfer NC-520 Plus verfügt über eine Doppelte-, Halbe- und Kettenerkennung, eine praktische Additionsfunktion und ein Eingabefach für 100 alte oder 200 neue Banknoten sowie ein Ausgabefach für 200 Banknoten. Es ist auch ein externes LED-Display im Lieferumfang enthalten. Das Gerät kann über ein PC-Tool aktualisiert werden. Der Lieferumfang enthält Antriebsriemen (groß und klein), Sicherung, Gummirollen, Staubschutzhülle und einen kleinen Schraubendreher. Die Spannungsversorgung beträgt 230V, 50 Hz, 75 Watt.

  • Stückzähler, zählt sortierte Banknoten
  • Währungen: alle Währungen mit UV und MG Merkmalen
  • Sensoren für folgende Merkmale: UV und MG
  • Jeder Sensor kann in der Empfindlichkeit in 9 Stufen eingestellt werden
  • Freier Zählmodus (Sensoren abgeschaltet)
  • Größe der zählbaren Geldscheine: 50 x 110 mm bis 90 – 185 m
  • Automatischer Start oder manueller Start wählbar
  • Zeigt im Display das vorherige Zählergebnis an
  • Wählbar, ob beanstandete Noten im Gesamtergebnis mitgezählt werden sollen
  • Zählgeschwindigkeit: 1.000 Noten/Minute
  • Zählstopp von 1 – 999 wählbar
  • Additionsfunktion
  • Doppelte-, Halbe- Kettenerkennung
  • Eingabefach: 100 alte oder 200 neue Noten
  • Ausgabefach: 200 Noten
  • Anzeigen im gut lesbaren, hintergrundbeleuchteten LCD Display
  • Externes LED-Display (Anzeigebereich: 1 – 999) und Kabel im Lieferumfang enthalten
  • Firmware update über ein PC Tool (nicht enthalten)
  • Folgende Teile enthalten: Antriebsriemen (groß und klein), Sicherung, Gummirollen, Staubschutzhülle, kleiner Schraubendreher
  • Spannungsversorgung: 230V, 50 Hz, 75 Watt

Technische Daten

  • Der Geldscheinprüfer NC-520 Plus von Olympia bietet die zuverlässige Echtheitsprüfung von Banknoten auf Grundlage der Prüfmerkmale UV-Empfindlichkeit (UV) sowie magnetische Tinte (MG). Hierfür ist er mit entsprechenden Prüfsensoren ausgerüstet, deren Empfindlichkeit 9-stufig individuell einstellbar ist.
  • Ebenfalls zählt er Banknoten alle Währungen, welche über diese Merkmale verfügen und über die Maße von 50 x 110 mm oder 90 bis 185 mm verfügen. Die Zählgeschwindigkeit beläuft sich dabei auf 1000 Geldscheine pro Minute. Der Zählstart kann bei diesem Banknotenprüfgerät wahlweise automatisch oder manuell erfolgen, der Zählstopp ist von 1 bis 999 wählbar. Das vorherige Zählergebnis wird im gut lesbaren und hintergrundbeleuchteten LC-Display angezeigt.
  • Bei abgeschalteten Prüfsensoren ist auch ein freier Zählmodus möglich. Auch können Sie beim Banknotenprüfer NC-520 Plus wählen, ob beanstandete Noten im Gesamtergebnis mitgezählt werden sollen.
  • Das Gerät ermöglicht Doppelte-, Halbe- und Kettenerkennung, ist mit einer praktischen Additionsfunktion ausgestattet und besitzt ein Eingabefach für 100 alte oder 200 neue Banknoten sowie ein Ausgabefach für 200 Banknoten.

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KUNDENZUFRIEDENHEIT

Unser Ziel ist es Ihnen einen 5 Sterne Service zu bieten und Sie zu 100% zufrieden zu stellen. Sollte dies einmal nicht der Fall gewesen sein, dann geben Sie bitte nicht vorschnell eine nicht positive Bewertung für uns ab, sondern wenden sich an unseren Kundenservice. Erst wenn unser Kunde zufrieden ist, können wir es auch sein.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Batterieverordnung

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Die Adresse finden Sie in den Rechtlichen Angaben zum Verkäufer

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“


Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden,
um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen,
die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort
auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

3. Hinweise zu der Entsorgung von Altgeräten :

Gemäß dem ElektroG in der aktuell gültigen Fassung können Sie Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm auf dem Postweg zur Entsorgung zu uns senden, auch wenn Sie diese nicht bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten.

Die Entsorgung von Geräten mit einer Kantenlänge von größer 25 cm übernehmen wir, wenn Sie ein gleichwertiges Gerät bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt auch hier 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Gewichts oder der maximalen Maße wenden Sie sich bitte direkt an uns.

4. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone),
die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

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