Karte von dem Oberamt Laupheim

Reprint der Original Karte von 1885





Quelle: Bauser, G. Wilhelm, Hand-Atlas des Königreichs Württemberg, Stuttgart, Schweizerbart, 1885.

Erfaßt sind:
Städte, Marktflecken, Pfarrdörfer, Dörfer u. Filiale, Weiler u. Höfe, Schlösser, Ruinen, Mühlen, Capellen, Eisenbahnen, Straßen, Fahr- und Fußwege, Oberamtsgrenze, Markungsgrenzen.

Blattgröße ca. 23,5 x 20 cm.

Das Oberamt Laupheim war ein württembergischer Verwaltungsbezirk, der 1842 durch Umbenennung des 1808 formierten Oberamtes Wiblingen entstand, 1934 in Kreis Laupheim umbenannt und 1938 zum größten Teil mit dem Landkreis Biberach verschmolzen wurde.
Die im nördlichen Oberschwaben zwischen Donau, Iller und Riß gelegene Region zählte seit dem Mittelalter zum Einflussbereich der Habsburger. In Folge des Preßburger Friedensvertrages und der Rheinbundakte wurden dem 1806 zum Königreich aufgewerteten Württemberg die Besitzungen des Klosters Wiblingen, vormals vorderösterreichischer Landstand, zugesprochen, und auch einige Rittergüter kamen unter württembergische Hoheit. Innerhalb des 1806 gebildeten Oberamts Biberach, dem diese Neuerwerbungen zunächst angehörten, wurde 1808 das Unteramt Wiblingen eingerichtet. Nachdem der Pariser Grenzvertrag die bayerisch- württembergische Grenze entlang der Iller endgültig festgelegt hatte, wurde Wiblingen 1810 zum Oberamt aufgewertet. 1842 bestimmte man Laupheim zum Verwaltungssitz. Während Oberamt und Amtsgericht 1845 nach Laupheim umzogen, blieb das Kameralamt bis 1909 in Wiblingen. Nachbarn des von 1818 bis 1924 dem Donaukreis zugeordneten Bezirks waren die württembergischen Oberämter Ulm, Biberach, Ehingen und der bayerische Oberdonaukreis, später Kreis Schwaben und Neuburg, mit den Landgerichten Neu-Ulm und Illertissen.
Ehemalige Herrschaften 1813, nach Abschluss der Gebietsreform, setzte sich der Bezirk aus Bestandteilen zusammen, die im Jahr 1800 zu folgenden Herrschaften gehört hatten:
Vorderösterreich
Unter österreichischer Landeshoheit standen das Kloster Wiblingen mit Wiblingen, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Donaustetten, Dorndorf, Hüttisheim, Steinberg mit Essendorf, Stetten, Unterweiler, sowie Anteilen an Altheim, Gögglingen, Harthausen und Weinstetten, die Herrschaft Balzheim (Ober- und Unterbalzheim, Sinningen), verliehen an Freiherr von Palm bzw. die Erben der 1734 erloschenen Ehinger von Balzheim, Mussingen, Harthöfe, verliehen an Schad von Mittelbiberach, das 1796 als erledigtes Lehen eingezogene Dellmensingen, die an Fugger verliehene Grafschaft Kirchberg, siehe unten.
Reichsstadt Biberach: Baltringen, Burgrieden, Baustetten (1/3), Oberholzheim (2/3).
Reichsstadt Ulm: Gögglingen (zum größten Teil).
Reichsabtei Ochsenhausen: Schönebürg, Dietenbronn.
Reichsabtei Gutenzell: Achstetten (1/3), Oberholzheim (1/3), Huggenlaubach, Mönchhöfe.
Reichsabtei Heggbach: Baustetten (2/3), Mietingen, Sulmingen.
Deutscher Orden, Kommende Altshausen: Illerrieden.
Grafen Fugger
Die Linie zu Kirchberg und Weißenhorn besaß die Grafschaft Kirchberg als österreichisches Erblehen, den Blutbann als Reichslehen. Die Landeshoheit in Form von Steuer- und Waffenrecht lag jedoch bei Österreich. Zur Grafschaft zählten Unterkirchberg, Oberkirchberg mit Beutelreusch, Buch und Oberweiler, Humlangen, Rot, Schnürpflingen mit Ammerstetten und Beuren, Staig, Wangen, Wochenau sowie Anteile an Altheim, Harthausen und Weinstetten.
Die Linie zu Brandenburg besaß die zum Ritterkanton Donau steuernde Herrschaft Brandenburg mit Dietenheim, Regglisweiler, Hörenhausen, Sießen und Weihungszell.
Reichsritterschaft
Beim Kanton Donau der schwäbischen Ritterschaft waren ferner immatrikuliert: Schwendi, Großschafhausen (Fürst von Oettingen-Spielberg), Laupheim (Freiherr von Welden), Bußmannshausen, Orsenhausen, Walpertshofen, Kleinschafhausen, Jetzhöfe (Freiherr von Hornstein- Bußmannshausen), Achstetten (2/3, Freiherr Reuttner von Weyl). Zum Rittergut Hürbel (Freiherr von Freyberg) gehörte Hochdorf.
Sonstige
Außerhalb der Ritterschaft stand die Herrschaft Wain, die der Freiherr von Herman 1773 von der Stadt Ulm erworben hatte. (Wikipedia)



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